19.12.2024, 10:35 Uhr
Die schwedische Zentralbank hat ihren Leitzins schon zum fünften Mal in diesem Jahr gesenkt. Und weitere Schritte dürften folgen.
Die Europäische Zentralbank hat ihre geldpolitische Strategie verabschiedet. Neu strebt die EZB ein symmetrisches mittelfristiges Inflationsziel von 2% an. Zudem haben die Währungshüter einen ambitionierten klimabezogenen Massnahmenplan definiert.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am Donnerstag ihre neue geldpolitische Strategie veröffentlicht. Sie ist das Ergebnis einer Anfang 2020 eingeleiteten Strategieüberprüfung. Ein Kernpunkt ist das neu definierte Inflationsziel: Strebte die EZB bisher in der mittleren Frist nach Inflationsraten von "unter, aber nahe 2%" an, verfolgt sie neu ein symmetrisches mittelfristiges Inflationsziel von 2%. Mit diesem Ziel kann nach Auffassung des EZB-Rats Preisstabilität am besten gewährleistet werden, wobei negative Abweichungen von diesem Zielwert ebenso unerwünscht seien wie positive.
Die neue Formulierung beseitige mögliche Doppeldeutigkeiten und mache klar, dass 2% keine Obergrenze seien, erklärte EZB-Chefin Christine Lagarde. Wenn die nominalen Zinssätze in einer Volkswirtschaft in der Nähe ihrer effektiven Untergrenze liegen, sind laut EZB besonders kraftvolle oder lang anhaltende geldpolitische Massnahmen nötig, um zu verhindern, dass sich negative Abweichungen vom Inflationsziel verfestigen. Dies gehe unter Umständen damit einher, dass die Inflation vorübergehend leicht über dem Zielwert liege.
Der EZB-Rat hat zudem bestätigt, dass die Leitzinsen das bedeutendste geldpolitische Instrument der EZB bleiben. Weitere Instrumente, wie die Forward Guidance, Ankäufe von Vermögenswerten und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, die in den letzten zehn Jahren dazu beigetragen hätten, die durch die Untergrenze der nominalen Zinssätze entstandenen Beschränkungen abzumildern, blieben fester Bestandteil des Instrumentariums der EZB und würden gegebenenfalls eingesetzt.
Der EZB-Rat habe anerkannt, dass der Klimawandel weitreichende Folgen für die Preisstabilität habe. Dementsprechend habe er sich zu einem ambitionierten klimabezogenen Massnahmenplan verpflichtet. Mit diesem Plan, dem ein ambitionierter Fahrplan zugrunde liegt, sollen Klimaschutzaspekte stärker in den geldpolitischen Handlungsrahmen des EZB-Rats einbezogen werden. Mit dieser Entscheidung unterstreiche die EZB ihr Bestreben, Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit systematischer in ihre Geldpolitik einfliessen zu lassen.
Wie es weiter in der Medienmitteilung vom Donnerstag heisst, liege es in erster Linie in der Verantwortung der Regierungen und Parlamente, Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, die EZB erkenne aber die Notwendigkeit an, innerhalb ihres Mandats Klimaschutzaspekte in ihren geldpolitischen Handlungsrahmen einzubeziehen.
Der Klimawandel und der Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beeinflussten die Aussichten für die Preisstabilität, da sie sich auf makroökonomische Indikatoren wie Inflation, Produktion, Beschäftigung, Zinssätze, Investitionen und Produktivität, Finanzstabilität sowie die geldpolitische Transmission auswirkten. Darüber hinaus hätten der Klimawandel und der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft Auswirkungen auf den Wert und das Risikoprofil der Vermögenswerte in der Bilanz des Eurosystems. Dies führe unter Umständen zu einer unerwünschten Konzentration von klimabezogenen Finanzrisiken.
Mit ihrem Massnahmenplan erhöhe die EZB ihren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels, im Einklang mit ihren Verpflichtungen gemäss den EU-Verträgen. Die Gestaltung dieser Massnahmen wird mit dem Preisstabilitätsziel in Einklang stehen und sollte den Implikationen des Klimawandels für einen effizienten Einsatz der Ressourcen Rechnung tragen. Die EZB hat kürzlich das Kompetenzzentrum Klimawandel ins Leben gerufen, das Aktivitäten in enger Zusammenarbeit mit dem Eurosystem koordinieren werde. Der Schwerpunkt dieser Aktivitäten wird laut EZB auf folgenden Bereichen liegen:
Die Umsetzung des Massnahmenplans wird laut EZB im Einklang mit den EU-Massnahmen und -Initiativen im Bereich Offenlegung und Berichterstattung zur ökologischen Nachhaltigkeit erfolgen. Dazu zählen die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die Taxonomie-Verordnung und die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Paul Diggle, Deputy Chief Economist bei Aberdeen Standard Investments, kommentiert die Strategieüberprüfung der EZB wie folgt: "Das Inflationsziel von 2%, die äusserst vage Formulierung in Bezug auf die Überschreitung der Inflationsrate und die Aufnahme des Immobiliensektors in den Inflationskorb sind marginale Änderungen, die weitgehend erwartet wurden. Wirklich neu ist allerdings, dass die Europäische Zentralbank Aspekte des Klimawandels in ihre geldpolitische Strategie zukünftig einbeziehen wird. Andere Zentralbanken werden aufhorchen und intensiv darüber nachdenken, wie sie ein ähnliches Engagement für eine grünere Geldpolitik entwickeln können."