Luxemburg erleichtert Regeln für aktive ETF

Das Parlament des Grossherzogtums macht aktive ETFs steuerlich interessanter. (Bild Roaming Pictures/Shutterstock)
Das Parlament des Grossherzogtums macht aktive ETFs steuerlich interessanter. (Bild Roaming Pictures/Shutterstock)

Luxemburg will bei ETF’s aufholen. Unter anderem passt es aktive ETFs steuerlich den passiven an und weicht weitere Regeln auf.

23.12.2024, 13:06 Uhr
Finanzplätze

Redaktion: sw

Das Parlament des Grossherzogtums hat ein Gesetz verabschiedet, wonach aktive ETFs von der Abonnementsteuer (Taxe d'abonnement) ausgenommen werden. Dies teilte der Luxemburger Fondsverband Alfi mit. Passive ETFs sind bereits von der Steuer ausgenommen.

Darüber hinaus hat die Luxemburger Finanzaufsicht CSSF einen Frage-Antwort-Katalog veröffentlicht, wonach die bisher gebotene tägliche Transparenz bei börsengehandelten Fonds eingeschränkt werden kann. Demnach muss bei aktiven ETFs die Zusammensetzung des Portfolios nur noch monatlich mit maximal einem Monat Verzögerung publik gemacht werden. Dieser Schritt erleichtert es vielen traditionellen aktiven Asset Managern, ihre Strategien auch im Mantel eines ETFs aufzusetzen.

In den USA hatte die US-Wertpapieraufsicht SEC bereits im Jahr 2019 ihre Vorgaben zur täglichen Transparenz reduziert. Seither gewann das Wachstum von aktiven ETFs in Nordamerika deutlich an Fahrt. Die tägliche Transparenz eines Portfolios hat manche klassischen aktiven Fondsmanager von der Auflage eines aktiven ETFs abgeschreckt. Sie fürchteten Nachahmer oder Frontrunner.

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