Bundesrat beschliesst Massnahmen für nachhaltigen Finanzplatz
Der Bundesrat will die Position der Schweiz als ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen weiter ausbauen. Die beschlossenen Massnahmen sollen die Transparenz verbessern, die Risikoanalyse stärken und das internationale Engagement der Schweiz ausweiten.
Der Bundesrat sieht grosse Chancen für einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz. Er hat 2019 das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), bis Ende 2020 in den Bereichen Transparenz und Risikobewertung den Handlungsbedarf weiter zu vertiefen und gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen. Dabei seien die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stetig verbessert werde und gleichzeitig der Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten könne.
Gestützt auf die Erkenntnisse dieser Arbeiten hat der Bundesrat am Montag folgende Massnahmen beschlossen:
Die Behörden sollen eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft erarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie sie mit Klimarisiken in den Bereichen Gouvernanz, Strategie und Risikomanagement umgehen und welche Kennzahlen und Ziele sie benutzen. Der Bundesrat empfiehlt den Unternehmen zudem, die TCFD-Empfehlungen bereits jetzt anzuwenden.
Bis im Herbst 2021 soll das SIF, in enger Zusammenarbeit z.B. mit dem BAFU, bei Bedarf dem Bundesrat Anpassungen im Finanzmarktrecht vorschlagen, welche das sogenannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Dabei ist die internationale Entwicklung, insbesondere in der EU, zu berücksichtigen, damit Schweizer Finanzprodukte exportfähig bleiben.
Der Bundesrat empfiehlt den Finanzmarktakteuren Methoden und Strategien zu veröffentlichen, wie sie – entsprechend den bestehenden rechtlichen Treue- und Sorgfaltspflichten – Klima- und Umweltrisiken bei der Verwaltung von Vermögen ihrer Kundschaft berücksichtigen. Das SIF informiert den Bundesrat bis Ende 2022, ob und wie diese Empfehlung befolgt wird.
Die Schweiz baut ihr Engagement an internationalen Umweltkonferenzen und Initiativen weiter aus. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Offenlegung von Umweltinformationen und die Internalisierung von Umweltkosten gelegt. Zudem wird die Organisation einer künftigen UNO-Klimakonferenz durch die Schweiz geprüft.
Diese Massnahmen stehen laut Bundesrat im Einklang mit dem Bericht und den Leitlinien zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor, welche die Landesregierung im Juni 2020 verabschiedet hat.
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