Neue Anlageverordnung erleichtert Investitionen in Infrastruktur

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die neue Anlageverordnung, sagt Dr. Axel Wehling, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung. Sie erleichtert es den Versicherern, in potentiell ertragreichere Anlagen als bislang zu investieren. Insbesondere die Möglichkeiten, das Vermögen der Altersvorsorgesparer in Infrastruktur zu investieren, wurden erweitert, so Dr. Wehling weiter.

26.02.2015, 15:58 Uhr
Alternatives

Was wurde in punkto Infrastruktur genau geändert?
Die Änderungen erweitern für Versicherungsunternehmen die Möglichkeiten, sich mehr als bisher im Bereich Infrastruktur und erneuerbare Energien engagieren zu können. Ab sofort steht eine breitere Palette an Fremd- und Eigenkapitalinstrumenten für Investitionen zur Verfügung. Beispielsweise sind nun Anlagen in Infrastrukturdarlehen und hochverzinsliche Unternehmensdarlehen möglich. Mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Auflage von infrastrukturspezifischen Fonds werden insbesondere kleineren und mittelständischen Versicherungsunternehmen Investitionen im Bereich Infrastruktur effektiv ermöglicht. Mit der Einschränkung des Konzernverbots werden die Anlagemöglichkeiten in Infrastrukturbeteiligungen verbessert, so wie dies bisher schon für Anlagen in erneuerbare Energien zulässig war.

Erfreulich ist ebenfalls, dass die Anpassung der Fondsvorschriften aufgrund des Kapitalanlagengesetzbuches mit Blick auf die Einführung von Solvency II zum 1. Januar 2016 nunmehr keine kostenaufwändigen Umstrukturierungen erfordert.

Nationale Regelungen gegenüber europäischer Vorschriften
Auf nationaler Ebene wurde mit der neuen Anlageverordnung ein wichtiger Schritt in Richtung Infrastrukturinvestitionen getan. Auch auf europäischer Ebene sollten entsprechende Standards entwickelt werden, damit Investments mit langfristig kalkulierbaren Einnahmen unter dem neuen Regelwerk Solvency II nicht zu teuer werden. Derzeit liegt die erforderliche Kapitalunterlegung bei 49 Prozent. Vor dem Hintergrund der geringen Wechselwirkung dieser Investments mit Entwicklungen an den Kapitalmärkten wäre eine Kapitalunterlegung von 20 bis 25 Prozent angemessen – wie etwa bei Investments in Pfandbriefe oder Immobilien.

Europäische Versicherungsunternehmen, die jährlich Beiträge von über fünf Millionen Euro einnehmen oder über 25 Millionen versicherungstechnische Rückstellungen verfügen, unterliegen ab 1. Januar 2016 den Regelungen von Solvency II. Damit entfallen die Vorschriften der Anlageverordnung und die Eigenmittelunterlegung wird auf eine den Risiken der jeweiligen Kapitalanlage angemessene Größe umgestellt. Dadurch erhalten die Unternehmen grundsätzlich mehr Freiraum in der Kapitalanlage.

Quelle: www.gdv.de

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