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Berufung im Strafverfahren gegen PEH zurückgezogen

Staatsanwaltschaft zieht Berufung im Strafverfahren betreffend Kapitalerhöhung der Private Equity Holding (PEH) zurück.

27.06.2011, 14:07 Uhr

Redaktion: hes

Das Bezirksgericht Zürich hatte mit Urteil vom 19. Januar 2010 die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Mitarbeiter der Bank Vontobel AG sowie den Antrag auf Einziehung von Vermögensvorteilen bei der Bank Vontobel AG vollumfänglich abgewiesen. Damit folgte das Bezirksgericht der Auffassung und Argumentation der Bank Vontobel AG.

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat gegen diesen Entscheid Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag Morgen darüber informiert, dass sie die Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 19. Januar 2010 zurückgezogen hat. Damit wird die Abweisung des Einziehungsantrags gegen die Bank Vontobel rechtskräftig.

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