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UBS und Credit Suisse halbieren ihre ursprünglich für diesen Frühling vorgesehene Dividende 2019. Die Kürzung der Ausschüttung erfolgt auf Druck der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht infolge der Covid-19-Pandemie. Die zweite Hälfte der Dividende soll im Herbst ausbezahlt werden.
UBS und Credit Suisse (CS) halbieren ihre Dividenden, wie die beiden Grossbanken am Donnerstag bekanntgaben. Beide Institute wiesen in ihren Mitteilungen darauf hin, dass sie mit ihrem Entscheid den Forderungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) Folge leisten und dass die Kapital- und Liquiditätssituation auch eine Ausschüttung in der bisher vorgesehenen Höhe erlaubt hätte.
Wie UBS mitteilt, hat der Verwaltungsrat seinen Vorschlag zur Dividendenausschüttung für 2019 revidiert, über den die Aktionäre an der Generalversammlung vom 29. April 2020 abstimmen werden. Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären die Ausschüttung einer Dividende von 0,365 US-Dollar pro Aktie mit Auszahlungsdatum 7. Mai 2020 sowie die Schaffung einer speziellen Dividendenreserve von 0,365 US-Dollar pro Aktie. Der Verwaltungsrat beabsichtige, über die Ausschüttung dieser zusätzlichen 0,365 US-Dollar pro Aktie anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung am 19. November 2020 abstimmen zu lassen, nach Bekanntgabe der Ergebnisse für das dritte Quartal 2020. "Dank unserer finanziellen Stärke, welche die regulatorischen Auflagen deutlich übertrifft, sowie einer umsichtigen Risikobewirtschaftung sind wir in der Lage, unsere aktuelle Kapitalrückführungspolitik umzusetzen. Dennoch haben wir vor dem Hintergrund der grossen und beispiellosen Unsicherheit auf Forderung der Finma die beantragte Dividendenausschüttung für 2019 angepasst", lässt sich UBS-Präsident Axel Weber zitieren.
Sollte UBS dennoch entscheiden, die Ausschüttung der zweiten Tranche der Dividende 2019 nicht vorzunehmen, um die Kapitalbasis zu schützen, würden im Rahmen der leistungsabhängigen Vergütung der Konzernleitung für 2020 keine Barauszahlungen vorgenommen und diese stattdessen den aufgeschobenen Vergütungsplänen in Form von Aktien und bedingten Kapitalinstrumenten zugewiesen. Je nach Bedarf werde UBS im weiteren Jahresverlauf zusätzliche Massnahmen betreffend sämtliche Vergütungsentscheide 2020 treffen sowie die entsprechenden Grundsätze sowohl für Verwaltungsrat als auch Konzernleitung überprüfen, heisst es in der Mitteilung.
UBS veröffentlichte gleichzeitig auch erste Angaben zum Ergebnis des ersten Quartals 2020. Aktuelle rechne man mit einem Reingewinn in der Höhe von 1,5 Mrd. US-Dollar und mit einer "starken operativen Performance" in allen Unternehmensbereichen, dies auch unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen für Kreditrisiken und Bewertungsanpassungen des eigenen Kreditrisikos.
Wie UBS beantragt die Credit Suisse der Generalversammlung die Dividendenhalbierung. Vorerst soll eine Barausschüttung von 0,1388 Franken brutto pro Aktie vorgenommen werden. Die zweite Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Dividende von 0,2776 Franken soll dann im Herbst 2020 - entsprechende Markt- und Wirtschaftsbedingungen vorausgesetzt - mittels einer zweiten Barausschüttung erfolgen. Dieser Vorschlag muss aber noch von einer ausserordentlichen Generalversammlung genehmigt werden.
Der Verwaltungsrat der CS äussert in der Mitteilung die Ansicht, dass diese Antwort auf das Ersuchen der Finma ein umsichtiger und verantwortungsbewusster Schritt zur Kapitalerhaltung angesichts der Herausforderungen der COVID-19-Pandemie sei und eine umfassendere Beurteilung des Ausmasses der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise im weiteren Verlauf des Jahres ermöglichen werde.
Über die Dividenden der Grossbanken ist vergangene Woche eine Debatte entbrannt, weil Banken wegen der Corona-Krise von der Finma gewisse Erleichterungen bei den Kapitalvorgaben, der sogenannten "Leverage Ratio", gewährt wird. Konkret müssen die Banken vorübergehend ihre Bilanzen mit weniger Eigenmittel unterlegen, um die Eigenmittelanforderungen erfüllen zu können.
Am Donnerstag begrüsste die Finma die von UBS und CS angekündigte Dividendenhalbierung. Man sehe in der Vorsichtsmassnahme der beiden Institute einen Weg, verantwortungsvoll mit den grossen Unsicherheiten der Covid-19-Krise und mit den Aktionärserwartungen umzugehen. Dieser Schritt passe zu einer gemeinsamen und international koordinierten Anstrengung aller Beteiligten, den Herausforderungen der Krise zu begegnen, schreibt die Finma.