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UBS legt gegen das französische Gerichtsurteil Berufung ein

Die UBS hat beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung gegen das Urteil im Steuerverfahren eingelegt. (Bild: Shutterstock.com/Si Yue Steuer)
Die UBS hat beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung gegen das Urteil im Steuerverfahren eingelegt. (Bild: Shutterstock.com/Si Yue Steuer)

Die UBS zieht das Urteil in Paris weiter. Die Bank legt gegen das Verdikt im Steuerfall Berufung ein, um das Urteil genau zu analysieren.

21.12.2021, 09:09 Uhr

Redaktion: rem

Die UBS hat am Montag beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung eingelegt bezüglich des Entscheids des Berufungsgerichts – einschliesslich der Busse in der Höhe von EUR 3,75 Mio., der Einziehung von EUR 1 Mrd. und der zivilrechtlichen Schadenersatzzahlung in der Höhe von EUR 800 Mio. (investrends.ch berichtete). Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, um die Rechte von UBS zu wahren. Dies erlaube es der Grossbank, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um im besten Interesse der Stakeholder das weitere Vorgehen festzulegen, teilte UBS mit.

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