11.12.2024, 13:36 Uhr
Die Grossbank stellt laut «Wall Street Journal» ihr Vermögensverwaltungsgeschäft in den USA neu auf. Im Aussendienst gibt es statt zwei nationale Division neu vier Regionen, zusätzlich zu UBS International und...
Die UBS zieht das Urteil in Paris weiter. Die Bank legt gegen das Verdikt im Steuerfall Berufung ein, um das Urteil genau zu analysieren.
Die UBS hat am Montag beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung eingelegt bezüglich des Entscheids des Berufungsgerichts – einschliesslich der Busse in der Höhe von EUR 3,75 Mio., der Einziehung von EUR 1 Mrd. und der zivilrechtlichen Schadenersatzzahlung in der Höhe von EUR 800 Mio. (investrends.ch berichtete). Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, um die Rechte von UBS zu wahren. Dies erlaube es der Grossbank, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um im besten Interesse der Stakeholder das weitere Vorgehen festzulegen, teilte UBS mit.