12.12.2024, 09:40 Uhr
Die Nationalbank senkt den SNB-Leitzins um 0,5 Prozentpunkte auf 0,5 Prozent. Der grosse Schritt war nicht unbedingt erwartet worden.
Die Schweizerische Nationalbank weist für das erste Quartal 2019 einen Gewinn von 30,7 Mrd. Franken aus. Rückschlüsse auf das Jahresergebnis lassen sich daraus allerdings nur bedingt ziehen.
In ihrem Zwischenbericht per 31. März 2019 vermeldet die Schweizerische Nationalbank (SNB) für das erste Quartal 2019 einen enormen Gewinn von 30,7 Mrd. Franken. Gleichzeitig weist die SNB darauf hin, dass das Ergebnis der Nationalbank überwiegend von der Entwicklung der Gold-, Devisen- und Kapitalmärkte abhängig ist. Starke Schwankungen seien deshalb die Regel und Rückschlüsse auf das Jahresergebnis nur bedingt möglich. Zudem dienen die Anlagen der SNB nicht dem Zweck der Gewinnmaximierung wie bei Geschäftsbanken, sondern der Geldpolitik. Wie stark das Ergebnis schwanken kann, zeigt der Vergleich mit dem Vorjahresquartal, als die SNB einen Verlust von 6,8 Mrd. Franken ausgewiesen hat.
Im ersten Quartal 2019 belief sich der Gewinn auf den Fremdwährungspositionen auf insgesamt 29,3 Mrd. Franken. Die Zins- und Dividendenerträge betrugen 2,4 Mrd. Franken bzw. 0,7 Mrd. Franken. Auf Zinspapieren und -instrumenten resultierte ein Kursgewinn von 6,9 Mrd. Franken. Das positive Börsenumfeld führte zudem zu einem Gewinn von 17,4 Mrd. Franken auf Beteiligungspapieren und -instrumenten. Die wechselkursbedingten Gewinne beliefen sich auf insgesamt 1,9 Mrd. Franken.
Auf dem mengenmässig unveränderten Goldbestand entstand ein Bewertungsgewinn von 0,9 Mrd. Franken. Das Gold wurde per Ende März 2019 zu 41 459 Franken pro Kilo gehandelt (Ende 2018: 40 612 Franken). Der Gewinn auf den Frankenpositionen betrug insgesamt 0,6 Mrd. Franken. Er resultierte im Wesentlichen aus den erhobenen Negativzinsen auf Girokontoguthaben.
Vor der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven resultierte per Ende März 2019 also insgesamt ein Gewinn von 30,7 Mrd. Franken. Die Nationalbank ist gesetzlich verpflichtet, Rückstellungen zu bilden, welche es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Die Zuweisung für das laufende Geschäftsjahr wird Ende Jahr festgelegt.