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„Der kluge Asset Manager sorgt vor!“

Die Vermögensverwaltungsbranche gerät unter verstärkten Regulierungsdruck. Welche Strategien bieten sich an, um trotzdem erfolgreich zu sein? Die Consultingfirma Primecoach bietet Orientierung und Unterstützung.

13.11.2013, 14:45 Uhr

Redaktion: dab

An einem Branchenanlass wurde kürzlich diskutiert, wie angesichts der als „Regulierungsflut“ wahrgenommenen neuen gesetzlichen Vorgaben vorzugehen sei. Auf der einen Seite wurde argumentiert, die Schweiz als Land und die einzelnen Marktteilnehmer sollten möglichst wenig an neuen Regeln umsetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: „Der Starke ist am mächtigsten allein!“ Wilhelm Tell-Strategie wurde dieses Vorgehen genannt. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, die Finanzdienstleistungsbranche sei sehr stark globalisiert und die Schweiz müsse proaktiv die Standards mitprägen und umsetzen nach dem Motto: „Sieh vorwärts Werner und nicht hinter dich“. Wie soll die Vermögensverwaltungsbranche auf diese Veränderungen reagieren?

Die Folgen der KAG-Revision und von AIFMD

In vielen Rechtssystemen müssen sich Vermögensverwalter seit jeher beaufsichtigen lassen. Nicht so in der Schweiz. Die Teilrevision des KAG und die AIFM-Richtlinie der EU werden die Vermögensverwaltungsbranche in der Schweiz deshalb verändern. Gemäss KAG bedürfen seit diesem Frühling alle Fondsmanager unabhängig vom Domizil der von ihnen verwalteten Fonds einer Bewilligung der FINMA und unterstehen deren Aufsicht. Die Übergangsfristen sind kurz – es gilt die Zeit zu nutzen. Die Bestimmungen der AIFMD sind für Fondsmanager mit Sitz in der Schweiz aber auch relevant, wenn diese in der EU Fonds verwalten oder vertreiben. Die AIMF-Richtlinie ist seit dem Sommer in Kraft und die Übergangsfristen sind je nach Land knapp bemessen oder inexistent. Die oben genannte Wilhelm-Tell-Strategie lässt sich also nicht mehr durchziehen, wenn ein Vermögensverwalter kollektive Kapitalanlagen verwaltet.

Was tun?

Die Anforderungen an einen KAG-Vermögensverwalter sind hoch und vielschichtig. Entsprechend umfangreich sind die zu leistenden Vorarbeiten. Wer weiterhin kollektive Kapitalanlagen verwalten will, muss nun dieses Verfahren durchlaufen und sich der FINMA-Aufsicht unterstellen. Ein guter und durchdachter Set-up im Vorfeld spart Zeit und Energie. Aus Sicht des Beratungsunternehmens Primecoach gilt es insbesondere folgende Parameter einzuhalten:

Aufbauorganisation
: Die Basis für das Bewilligungsverfahren sind die konstituierenden Dokumente und das Organigramm. Das Gesetz schreibt Gewaltentrennung und Stellvertreterregelungen vor. Diese erfordern ein Mindestmass an Köpfen und an Wissen.
Ablauforganisation
: Der Betrieb einer bewilligten Vermögensverwaltungsfirma benötigt interne Reglemente und genau definierte Prozesse. Aufbau- und Ablauforganisation müssen den internationalen Anforderungen einer nachhaltigen Corporate Governance entsprechen.
Zusammenarbeit mit dem Bewilligungsprüfer:
Vermögensverwalter, die eine Bewilligung beantragen möchten, sollten den Bewilligungsprüfer frühzeitig einbeziehen. Dies reduziert den Abstimmungsaufwand merklich.
FINMA-Gesuch:
Vermögensverwalter, die eine Bewilligung beantragen möchten, sollten sich genau an die Vorgaben der FINMA halten. Gesuche, die sich am Leitfaden orientieren und alle Informationen und Dokumente beinhalten, kommen rascher zum Erfolg.
Operativer Betrieb:
Vermögensverwalter, die der Aufsicht der FINMA unterstellt sind, sollten sich die Zeit nehmen, um einen korrekten und nachhaltigen Set-up des laufenden Betriebes zu gewährleisten. Die Aufsicht wird den operativen Betrieb genau unter die Lupe nehmen.

Der Weg zum Ziel

Primecoach kennt die Anforderungen des KAG und der AIFM-Richtlinie. Sie hat bereits bei diversen Projekten Erfahrungen damit gesammelt und sich auf diese Bewilligungsverfahren spezialisiert. Sie greift Unternehmern und Organisationen bei allen oben genannten Punkten unter die Arme. Als unabhängiges Beratungsunternehmen bietet Primecoach nach dem Motto „der kluge Asset Manager sorgt vor!“ effiziente und auf die individuellen Bedürfnisse des Vermögensverwalters ausgerichtete individuelle Unterstützung. Vor der Wilhelm Tell-Strategie ist hingegen zu warnen.

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