15.11.2024, 12:57 Uhr
Die Tage des angeschlagenen Solarunternehmens Meyer Burger scheinen gezählt. Mit der Kündigung des grössten Auftraggebers ist die angestrebte finanzielle Restrukturierung und damit auch der Fortbestand der...
Der Verwaltungsrat des Solarunternehmens Meyer Burger hat für die am 25. Juni 2024 angesetzte Generalversammlung eine Aktienzusammenlegung (reverse share split) beantragt. Konkret sollen die Aktien im Verhältnis von 750 zu 1 zusammengelegt werden, schreibt das Unternehmen in der Einladung zur GV.
Der Nennwert der Aktien steige mit der Zusammenlegung von 0,01 auf 7,50 Franken. Da die Zahl aller ausgegebenen Aktien durch 750 teilbar sein müsse, beantragt der Verwaltungsrat zudem noch eine kleine Kapitalerhöhung. Konkret sollen 749 neue Aktien mit einem Nennwert von 0,01 Franken ausgegeben werden.
Der Antrag erfordert laut Einladung eine Zustimmung von zwei Dritteln der an der ordentlichen Generalversammlung vertretenen Stimmen.
Der Verwaltungsrat begründet den Antrag damit, dass durch die Zusammenlegung die «Aktien der Gesellschaft für einen breiteren Anlegerkreis attraktiver» gemacht werden sollen. Aktuell kosten die Aktien rund einen Rappen, was die Attraktivität der Papiere bei «bestimmten institutionellen Anlegern, professionellen Anlegern und anderen potenziellen Investoren» beeinträchtige. Auch die Aufnahme neuen Kapitals werde dadurch erschwert.
Aktionäre, deren Aktienanteil nicht durch 750 teilbar ist, erhalten eine fixe Barabfindung für den verbleibenden Bruchteil. Das Ex-Datum für die Zusammenlegung der Aktien werde voraussichtlich Anfang Juli 2024 sein.
Ferner beantragt der Verwaltungsrat auch die Wiederwahl der drei aktuellen Verwaltungsräte. Zudem wurde Franz Richter erneut als Verwaltungsratspräsident nominiert.
Im Januar beziehungsweise März hatten die beiden Verwaltungsräte Katrin Wehr-Seiter und Urs Schenker ihren Rücktritt aus «persönlichen Gründen» angekündigt. Beide Posten werden nun nicht neu besetzt.