31.10.2025, 14:09 Uhr
«Die Abschreibung der Credit‑Suisse‑AT1‑Anleihen bleibt eines der umstrittensten Kapitel der jüngeren Finanz- und Regulierungsgeschichte der Schweiz», schreibt Alexander Lindemann, Gründer von Lindemann Law....
Während die AIFMD den Fondsmanagern umfangreiche Anforderungen auferlegt, gibt es eine Reihe von alternativen Strukturen, die rechtlich gesehen nicht in ihren Anwendungsbereich fallen können. Von Verbriefungsvehikeln und Holdinggesellschaften bis hin zu Managed Accounts und Joint Ventures bieten diese Modelle Flexibilität – allerdings nur, wenn sie richtig konzipiert und umgesetzt werden, schreibt Alexander Lindemann, Partner bei Lindemann Law.
Das regulatorische Umfeld für Investmentfonds für Nicht-Retail-Anleger in der Europäischen Union wird weitgehend durch die Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) geregelt. Diese Regelung erlegt Fondsmanagern, die in der EU Kapital aufnehmen und verwalten wollen, umfangreiche Verpflichtungen auf, insbesondere in Bezug auf Anlegerschutz, Risikomanagement und Transparenz. Allerdings fallen nicht alle Anlagevehikel in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Für Fondsinitiatoren, Vermögensverwalter, Rechtsberater und institutionelle Anleger, die auf dem europäischen Markt tätig sind oder auf diesen abzielen, ist es von entscheidender Bedeutung zu verstehen, wie die AIFMD Anwendung findet – und wie sie durch alternative Strukturierung rechtmässig umgangen werden kann.
Die Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) schafft ein umfassendes Regulierungssystem für alternative Investmentfonds (AIFs) innerhalb der Europäischen Union. Gemäss Artikel 4(1)(a) ist ein AIF definiert als ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der die folgenden Anforderungen erfüllt:
Wichtig ist, dass ein Unternehmen alle drei Elemente dieser Definition erfüllen muss, um unter die AIFMD-Regelung zu fallen.
Unternehmen, die auch nur eines dieser Kriterien nicht erfüllen, können nicht als AIF eingestuft werden und entgehen somit der direkten Regulierung durch die AIFMD. Dies hat zur strategischen Nutzung alternativer Strukturen geführt, die speziell dafür entwickelt wurden, nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie zu fallen.
Für wen gilt die EU-AIFMD? Die AIFMD gilt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Manager von alternativen Investmentfonds (AIFMs).
Die Einhaltung der Vorschriften erfordert eine Registrierung oder eine vollständige Zulassung, je nach Schwellenwert für das Vermögen, und bringt erhebliche Anforderungen in Bezug auf Governance, Risikomanagement, Kapital, Bewertung und Offenlegung mit sich.
Die AIFMD legt regulatorische Schwellenwerte fest, die sich auf Fondsmanager auswirken, die auf Malta und in der gesamten EU tätig sind.
100 Millionen vs. 500 Millionen Schwellenwert
Im Rahmen der Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) müssen Fondsmanager entscheiden, ob sie in den Anwendungsbereich der vollständigen Zulassung fallen oder sich für die einfachere Registrierungsregelung qualifizieren. Die regulatorische Schwelle ist ein entscheidender Faktor:
AIFMs, die unterhalb der Schwelle bleiben, können als registrierte AIFMs tätig sein, sofern sie nur die folgenden Bedingungen erfüllen:
Strategische Trade-Offs für Fondsmanager
Fondsmanager, die EU-Mitgliedstaaten wie Luxemburg oder Malta als Auflegungsort in Betracht ziehen, müssen die Kompromisse abwägen:
EU-Mitgliedstaaten wie Luxemburg und Malta bieten regulatorische Rahmenbedingungen, die beide Wege unterstützen, mit benutzerfreundlichen Regelungen, die den nahtlosen Übergang vom registrierten zum genehmigten Status erleichtern, wenn der Fonds wächst. Diese Jurisdiktionen sind daher gut geeignet für aufstrebende Manager und Spin-Out-Teams, die eine langfristige Fondsplattform aufbauen wollen.
Zu den wichtigsten Anforderungen an AIFMs gehören:
Das übergeordnete Ziel ist es, den Anlegerschutz und die Systemstabilität zu verbessern, indem robuste Risikomanagement- und Governance-Standards vorgeschrieben werden.
Unternehmen, die entweder aufgrund ihrer Struktur oder ihres Zwecks nicht unter die AIF-Definition fallen, können den Anwendungsbereich der AIFMD umgehen. Im Folgenden finden Sie einige Alternativen, die in der Praxis häufig verwendet werden:
Verbriefungsvehikel
Holdinggesellschaften
Joint Ventures und operative Gesellschaften
Verwaltete Konten / Separat verwaltete Mandate
Nicht-EU-Fonds ohne EU-Vermarktung
Plattformen für die Emission von Schuldtiteln
Stiftungen oder Trusts (je nach Gerichtsbarkeit)
Die Einstufung eines Vehikels als AIF ist in erster Linie funktional, nicht formal. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die nationalen Regulierungsbehörden bewerten jede Struktur auf der Grundlage ihrer inhaltlichen Merkmale. Regulierungsarbitrage ist möglich, wird aber zunehmend hinterfragt, insbesondere wenn alternative Strukturen das Verhalten von Investmentfonds ohne angemessene Aufsicht nachahmen.
Rechts- und Compliance-Experten müssen sorgfältig prüfen:
Eine falsche Darstellung kann zu Durchsetzungsmassnahmen, Geldbussen oder Zwangsumstrukturierungen führen.