12.12.2024, 08:22 Uhr
Die Finanzmarktaufsicht Finma schliesst ein Verfahren gegen den Derivate-Spezialisten Leonteq im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Produkten ab. Sie spricht von einem schweren Verstoss und zieht Gewinne von mehr als 9...
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat die Notfall- und Stabilisierungspläne von inlandorientierten systemrelevanten Banken unter die Lupe genommen. Anders als bei der ZKB, seien die Notfallpläne bei der Postfinance nicht umsetzbar, heisst es in einer Mitteilung.
Erstmals bewertete die Finma dabei den Notfallplan der Zürcher Kantonalbank (ZKB) als umsetzbar. Die Bank habe die dafür notwendigen zusätzlichen verlustabsorbierenden Mittel in Form von verlusttragenden Anleihen 2023 emittiert, heisst es im Communiqué. Die weiteren Anforderungen seien bereits erfüllt gewesen.
Weiterhin nicht umsetzbar sei hingegen der Notfallplan der Postfinance, heisst es. Sie erfüllt laut Mitteilung die Anforderungen hinsichtlich zusätzlicher verlustabsorbierender Mittel weiterhin nicht. Inzwischen habe sie aber einen verbindlichen Plan zum Aufbau dieser Mittel eingereicht. An der Beurteilung des Notfallplans von Raiffeisen ändert sich indes nichts. Diesen beurteilte die Finma bereits im Vorjahr erstmalig als umsetzbar.
Die UBS wurde noch nicht beurteilt. Sie werde aufgrund der Übernahme und Integration der Credit Suisse ihre Krisenvorsorge überarbeiten, heisst es. Danach werde sie der Finma ihre Planung zur Sanier- und Liquidierbarkeit sowie die Stabilisierungs- und Notfallplanung zur Prüfung einreichen. Die Finma werde diese prüfen und später separat darüber urteilen.
Systemrelevante Banken müssen der Finma jährlich einen Notfallplan zur Beurteilung vorzulegen. Darin müssen sie aufzeigen, wie die systemrelevanten Funktionen bei Insolvenzgefahr fortgeführt werden können. Systemrelevante Funktionen sind bei der Raiffeisen und der ZKB das kurzfristige Kreditgeschäft und bei allen drei Banken - also inklusive Postfinance - das Einlagengeschäft und der Zahlungsverkehr.