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Finma: CS-Mitarbeiter wollen mitklagen

Die Finma dürfte wegen den AT1-Anleihen auch von CS-Mitarbeitern verklagt werden. (Bild pd)
Die Finma dürfte wegen den AT1-Anleihen auch von CS-Mitarbeitern verklagt werden. (Bild pd)

Laut der Financial Times wollen jetzt auch CS-Mitarbeiter gegen die Finma klagen. Dabei geht es um 400 Millionen Dollar Boni die ursprünglich auf das Jahr 2004 zurück gehen.

22.05.2023, 09:59 Uhr

Redaktion: sw

Die Anwaltskanzleien Quinn Emanuel und Pallas, die die Finma im Auftrag von AT1-Anlegern verklagt haben, seien laut mehreren mit der Angelegenheit vertrauten Personen von leitenden CS-Mitarbeitern mehrfach aufgefordert worden, auch in deren Namen rechtliche Schritte einzuleiten. Dies schreibt die Financial Times.

Bekannt ist, dass die beiden Kanzleien Anleger vertreten, die etwa ein Drittel der wertlos gewordenen AT1-Anleihen repräsentieren.

Die FT zitiert eine anonyme Quelle, wonach zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar sei, ob die Klagen der CS-Mitarbeiter mit den bestehenden Klagen gegen die Finma verbunden werden könnten oder ob sie separat eingereicht werden müssten.

«Wir wurden von Managern der Credit Suisse aus der ganzen Welt kontaktiert, um zu sehen, wie wir ihnen helfen können», sagte eine Quelle zur Zeitung. «Es gibt viele Überschneidungen zwischen den beiden Positionen, aber sie sind nicht genau dasselbe.» Die Boni gehen auf das Jahr 2014 zurück, als Mitarbeitern der Bank auf Geschäftsführungs- und Direktorenebene sogenannte Contingent Capital Awards (CCA) als Teil ihres Bonus erhalten haben.

CCA machten in der Regel etwa 10 bis 15 Prozent des Gesamtbonus eines Managers aus und wurden nach drei Jahren als Cash oder Kapitalinstrument ausbezahlt. Ausserdem sahen sie zwei Zinszahlungen pro Jahr vor. 2021 erhielten mehr als 5000 CS-Mitarbeiter CCA.

In den Bestimmungen zu den CCA steht unter anderem, dass die Papiere abgeschrieben oder verfallen, «wenn die FINMA feststellt, dass die Aufhebung der CCA und anderer ähnlicher Instrumente des bedingten Kapitals notwendig ist oder dass die Gruppe eine Kapitalunterstützung durch die öffentliche Hand benötigt, in jedem Fall, um zu verhindern, dass sie insolvent wird oder anderweitig scheitert».

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