Die Finma verordnete den grossen Abschreiber, nun sind wie erwartet die ersten Beschwerden beim Gericht eingereicht worden. (Bild Shutterstock/Andreas Meier)
Die von der Finma angeordnete Abschreibung von 16 Milliarden Franken an Nachranganleihen der Credit Suisse wird wie erwartet angefochten. Beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen sind bislang vier Beschwerden gegen das Vorgehen der Finma eingegangen, teilte ein Sprecher auf Anfrage von Bloomberg mit.
20.04.2023, 13:40 Uhr
Redaktion: sw
Die Finma hatte die Abschreibung der sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) im Zusammenhang mit der staatlich eingefädelten Notübernahme der Credit Suisse durch den Lokalrivalen UBS angeordnet. Die Finma verwies dabei darauf, dass bei der Übernahme von ausserordentlichen staatlichen Beihilfen Gebrauch gemacht werde, was laut den Bedingungen der Papiere die Abschreibung erfordere.
Die Inhaber der AT1-Anleihen hatten argumentiert, die gesetzliche Grundlage für die Abschreibung sei nur einen Tag vor der Notübernahme geschaffen worden und die Abschreibung widerspreche der Grundregel, dass Aktionäre zuerst Verluste tragen und erst dann Gläubiger — selbst nachrangige — herangezogen werden dürfen.
Die Anwaltskanzleien Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan und Pallas Partners haben sich seit der Transaktion im letzten Monat darum bemüht, Interessen der geschädigten Anleiheinhaber zu vertreten.
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