06.08.2024, 13:07 Uhr
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) muss zwei fehlerhafte Formeln bei der Berechnung der Finanzperspektiven korrigieren. Ab 2026 wird dadurch der Finanzbedarf für die 13. AHV-Rente leicht geringer.
Der Bundesrat postuliert, dass Finanztransaktionssteuern im Vergleich zu anderen Steuern schlechter abschneiden und deren zusätzliches Einnahmenpotenzial beschränkt ist. Aus Sicht des Bundesrats eignen sie sich daher nicht für eine stabile Finanzierung der AHV.
An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 hat der Bundesrat einen Postulatsbericht zur Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer verabschiedet. Der Bericht hält fest, dass die Schweiz bereits heute zwei Finanztransaktionssteuern kennt und mit diesen höhere Steuererträge erzielt als europäische Vergleichsländer.
Er kommt zudem zum Schluss, dass Finanztransaktionssteuern im Vergleich zu anderen Steuern schlechter abschneiden und deren zusätzliches Einnahmenpotenzial beschränkt ist. Aus Sicht des Bundesrats eignen sie sich daher nicht für eine stabile Finanzierung der AHV. Mit dem Postulat beauftragte der Ständerat den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine Finanztransaktionssteuer in der Schweiz aufgebaut sein müsste, um die AHV mittel- und langfristig zu finanzieren.
Die Schweiz kennt mit der Emissions- und der Umsatzabgabe bereits heute zwei Finanztransaktionssteuern; die Erträge der Emissionsabgabe belaufen sich auf durchschnittlich 250 Millionen Franken pro Jahr, jene der Umsatzabgabe auf 1,3 Milliarden Franken. Im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt generiert die Schweiz damit höhere Erträge als Frankreich, Italien und Spanien, die seit 2012 ähnliche Wertschriftentransaktionssteuern eingeführt haben. Aufgrund des Postulats-Auftrags stellt der Bericht diverse Möglichkeiten dar, wie der Bund mit Finanztransaktionssteuern Mehreinnahmen generieren könnte, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes allzu stark beeinträchtigt würde.
Der Bundesrat empfiehlt jedoch, weder die bereits bestehenden Emissions- und Umsatzabgaben für die Finanzierung der AHV heranzuziehen, noch neue Finanztransaktionssteuern zu erheben. Seiner Ansicht nach bestätigt der Bericht, dass das zusätzliche Einnahmenpotenzial aus Finanztransaktionssteuern in der Schweiz beschränkt ist und keine stabile Quelle für die mittel- bis langfristige Finanzierung der AHV darstellt. Zudem stehen allfälligen Mehrerträgen teilweise erhebliche Wettbewerbsnachteile oder Verteuerungen im Hypothekarmarkt entgegen.