Webinar zum Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)

Nach ungewöhnlich langer Bearbeitungszeit hat der Bundesrat am 31. Januar den finalen Text der Kollektivanlageverordnung (KKV) bekanntgegeben, welche das vom Parlament bereits Ende 2021 verabschiedete Kollektivanlagegesetz (KAG) konkretisiert. Gleichzeitig wurde der 1. März 2024 als Inkrafttretensdatum der neuen Bestimmungen festgelegt.

Mit dieser Gesetzesnovelle wird in der Schweiz eine neue Fondskategorie eingeführt, der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF), welcher ausschliesslich qualifizierten Anlegern zugänglich sein wird, dafür aber von der FINMA weder genehmigt noch bewilligt werden muss und auch nicht prudentiell beaufsichtigt wird. Wir behandeln verschiedene Fragen, wie zum Beispiel:

  • Haben wir hier nun einen grossen Wurf geschaffen?
  • Ist der gesetzliche Rahmen des L-QIF liberal und flexibel genug, um innovative Produkte rasch an den Markt zu bringen? Oder war man zu zögerlich und hat eine echte Liberalisierung verpasst?
  • Welche Chancen bietet der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) für das Asset Management in der Schweiz? Ist die Fondsindustrie parat für die neue Produktkategorie?
  • Besteht schon Nachfrage nach L-QIFs? Wozu die restriktive Zugangsregelung zu L-QIFs mit Immobilienanlagen?
  • Gibt es weitere wissenswerte Änderungen per 1. März 2024?

Wir diskutieren Stärken, Schwächen sowie Einsatzmöglichkeiten des L-QIF und der neuen Gesetzesbestimmungen

Datum: 22.02.2024, 14:00 - 15:00 Uhr
Organisator: Avelalaw
Ort: Online

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