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Eine funktionierende Infrastruktur garantiert ein reibungsloses Funktionieren der Wirtschaft, der Kommunikation oder des Gesundheits- und Transportwesens und ist für die Gesellschaft damit unentbehrlich....
In der Vermögensverwaltung wird das Abwägen von Risiko und Chance komplexer. Ein gutes Risikomanagement wird wichtiger.
Mittels Regulierung werden Standards definiert, weshalb es ratsam ist sich immer frühzeitig an regulatorische Entwicklungen anzupassen. Im Bereich von Risikomanagement und Nachhaltigkeit wird derzeit seitens der EU mittels des Aktionsplanes «Sustainable Finance» geprüft, wie Nachhaltigkeitsüberlegungen in den finanzpolitischen Rahmen integriert werden können, um Investitionen für ein nachhaltiges Wachstum zu mobilisieren. Nachhaltige Investments umfassen in dieser Verordnung die Bereiche Umwelt (E), Soziales (S) sowie Governance (G), und zwar sowohl einzeln als auch kombiniert (ESG). Es ist abzusehen, dass dies Investoren und Vermögensverwaltern zukünftig viel Zeit kosten wird.
Im März 2019 einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf die sogenannte Offenlegungsverordnung – ein Regelwerk, das sämtliche Anbieter am Finanzmarkt betrifft. Hierdurch sollen Informationslücken im Hinblick auf Fragen der Nachhaltigkeit verringert werden.
Gemäss dieser Verordnung haben alle Fonds künftig die Pflicht zu informieren, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Anlageprozess berücksichtigen – auch dann, wenn keine nachhaltigen Strategien verfolgt werden.
Diese neuen Offenlegungspflichten werden die bestehenden aufsichtsrechtlichen Meldepflichten der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und der Richtlinie über Manager alternativer Investmentfonds (AIFMD) ergänzen. Der EU-Aktionsplan wird Änderungen durch delegierte Rechtsakte an der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II) und der Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungsunternehmen (IDD) erfordern.
Aufgrund der Offenlegungsverordnung müssen Fonds in Ergänzung zur Bereitstellung zusätzlicher Berichterstattungen gemäss neu zu definierender Standards voraussichtlich ihre Website, den Verkaufsprospekt und den Jahresbericht anpassen. Darüber hinaus muss auch eine Weisung zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Hinblick auf ESG-Kriterien erarbeitet werden.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) berät derzeit über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und –faktoren in die OGAW-Richtlinie und AIFMD (ESMA34-45-569). Die hiervon betroffenen Fondsmanager, einschliesslich Versicherungs- und Pensionsfonds, müssten gemäss diesem Konsultationspapier folgenden Punkten Rechnung tragen:
Um eine entsprechende Vergleichbarkeit zu schaffen, wird eine schrittweise Erarbeitung eines Klassifizierungssystems angestrebt, um dann in der Folge vollständige Taxonomie gewährleisten zu können. Auf Basis dieses Klassifizierungssystems werden weitere Gesetzesinitiativen entwickelt. Der EU-Taxonomie kommt also weitreichende Bedeutung für die Finanzbranche zu. Bis September 2019 läuft noch die Frist zur Stellungnahme durch die Branchenverbände. Im Dezember sollten seitens der EU-Kommission die nächsten Schritte umgesetzt werden.
Um sich für die kommenden Änderungen zu rüsten, wird es unumgänglich sein, Fixkosten zu vermeiden und möglichst unter Berücksichtigung variabler Kosten agieren zu können.
Bei Fonds wird somit die Fondsleitung die zentrale Einheit bei der Erfüllung der entsprechenden zuvor beschriebenen Vorgaben werden. Dies kann sich auf das gesamte Spektrum, von der Beratung hinsichtlich der Strukturen bis zur Unterstützung im Tagesgeschäft, erstrecken. Sowohl bei alternativen als auch traditionellen Investmentstrategien kann die Expertise der Fondsleitung somit einen signifikanten Mehrwert darstellen.
Nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur der VP Bank Gruppe: Der respektvolle Umgang mit Menschen und Umwelt ist genauso wichtig wie die verantwortungsvolle Verwaltung der anvertrauten Gelder.
Die VP Bank Gruppe ist der verlässliche Partner, um sich auf zukünftige Änderungen zeitgerecht einzustellen und die disruptiven Elemente der Regulierung nutzen zu können.