23.12.2024, 14:23 Uhr
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Die Swiss Funds Association SFA unterstützt die Hauptziele der Teilrevision des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG). Im Rahmen der Teilrevision reichte sie konkrete Verbesserungen ein und machte zusätzliche Vorschläge, um die Wettbewerbsfähigkeit des Asset-Management-Standortes Schweiz zu erhalten.
Die SFA steht hinter den Zielen der Teilrevision des KAG: 1. die Schliessung von Regulierungslücken, 2. die Anpassung an die AIFM-Richtlinie für den Marktzugang in den Bereichen Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen. Wir wollen möglichst attraktive Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Schweizer Asset-Management-Standortes. Die SFA begrüsst angesichts des Zeitdrucks das rasche Vorgehen des Bundesrates, warnt aber vor Übertreibungen und unnötigem Perfektionismus, erklärt Martin Thommen, Präsident SFA anlässlich einer Medienkonferenz am 11. Oktober 2011 in Zürich.
Die SFA macht im Rahmen der Vernehmlassung zur KAG-Teilrevision eigene zusätzliche Vorschläge, unter anderem auch im steuerlichen Bereich. Wir halten dieses Vorgehen für unumgänglich, da nebst der Übernahme internationaler Standards und dem Zugang zum europäischen AIF-Markt auch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes Schweiz für Kollektivanlagen nach einem angemessenen Massnahmenpaket ruft. Wir haben uns auf ausgewählte Vorschläge beschränkt, die mit minimalem gesetzgeberischem Aufwand einen maximalen Nutzen versprechen, sagt Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer SFA.
Zentrale Punkte bei der KAG-Teilrevision
Die Asset Manager sämtlicher kollektiver Kapitalanlagen sollen neu der Aufsicht der FINMA unterstellt werden, was die SFA unterstützt. Im Einzelnen schlägt der Verband verschiedene Anpassungen vor, insbesondere zu den möglichen Rechtsstrukturen und der Dienstleistungspalette für die Vermögensverwalter. Neu sollen auch Zweigniederlassungen ausländischer Asset Manager in der Schweiz eröffnet werden können. Die Grundsätze der konsolidierten Aufsicht sind nur dort anzuwenden, wo internationale Standards dies verlangen. Für kleinere Asset Manager soll eine längere Übergangsfrist für die Unterstellung vorgesehen werden.
Im Bereich der Verwahrung ist die vorgeschlagene Beweislastumkehr bei der Haftung der Depotbank für die Verwahrung durch Subcustodians im Ausland wohl nötig, damit die schweizerische Regulierung von der EU anerkannt wird. Die diesbezüglichen Vorschläge des Bundesrates, die auch den Anlegerschutz verbessern, erachtet die SFA als vernünftig. Allerdings ist hier auch der Standpunkt der Depotbanken zu berücksichtigen.
Im Vertrieb akzeptiert die SFA zwar den Ersatz des Begriffes öffentliche Werbung durch Vertrieb, schlägt dabei aber notwendige Präzisierungen vor, um Missverständnisse und unerwünschte Resultate zu verhindern. Auch gewisse Mindestbedingungen für den Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger machen Sinn. Die SFA wehrt sich aber dagegen, dass der in diesem Zusammenhang neu geschaffene Vertreter jederzeit die Gleichwertigkeit von Vermögensverwaltung, Verwahrung und Anlegerschutz am Domizil der betreffenden Kollektivanlage überwachen soll.
Zusätzliche notwendige Massnahmen
Eine blosse Anpassung an das neue EU-Regime genügt aber bei weitem noch nicht, um die Zukunft des Nischenmarktes Schweiz für kollektive Kapitalanlagen zu sichern. Vielmehr sind zusätzliche Massnahmen erforderlich, damit die Attraktivität des Produktionsstandortes Schweiz gesteigert und verhindert werden kann, dass es auch hier wie früher bei den UCITS zu Abwanderungen kommt. Die SFA schlägt daher massvolle, aber effektive Gesetzesänderungen vor in folgenden Bereichen: SICAV, Begriff der Kollektivanlage (Mindestanzahl Anleger/Fremdverwaltung/Einanlegerfonds), Immobilienfonds und -SICAV sowie Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen.
Leider enthält der Erläuterungsbericht keinerlei Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen. Die SFA hält es aber für unabdingbar, auch auf dieses Thema einzutreten. Für den Fondsproduktionsstandort Schweiz werden die fiskalischen Rahmenbedingungen zusehends zum Schlüsselfaktor, insbesondere gegenüber konkurrenzierenden europäischen Produktionsstandorten. Die SFA schlägt daher steuerliche Verbesserungen in den Bereichen Umstrukturierung, Immobilien und Verrechnungssteuer vor.