22.11.2024, 13:09 Uhr
Die Kerninflation in Japan lag im Oktober bei 2,3 Prozent, das ist etwas weniger als noch im September. Aber minimal mehr als erwartet worden war.
Im «Bericht zur Finanzstabilität 2023» dreht sich viel um die CS-Krise. Die Nationalbank sieht einige Punkte, die nun für die Behörden eine Lehre sein sollten.
«Die Ursache für die Krise der Credit Suisse war kein makroökonomischer Schock, wie er in den Stressszenarien der SNB angenommen wurde», schreibt die Nationalbank. Vielmehr sei die Krise die Folge von wiederholten Vorfällen in der Bank selbst gewesen, die vor allem durch die Verletzung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Pflichten und Mängel im Risikomanagement ausgelöst worden seien und zu einem Reputationsschaden geführt hätten.
Die Übernahme der CS durch die UBS am 19. März und die von den Behörden ergriffenen Massnahmen hätten dann zwar zu einer sofortigen Stabilisierung der Situation geführt. Um eine weitere Krise für den Schweizer Finanzplatz zu verhindern, sei es aber «wichtig, Lehren aus der Krise der Credit Suisse zu ziehen und geeignete Massnahmen zu ergreifen».
«Diese müssen die Widerstandsfähigkeit der Banken stärken, um einen Vertrauensverlust zu verhindern und eine breite Palette wirksamer Optionen zur Stabilisierung, Sanierung oder Abwicklung einer systemrelevanten Bank im Falle einer Krise sicherzustellen.».
Die Erfahrung mit der Credit Suisse zeige die Notwendigkeit einer Überprüfung des Too-Big-to-Fail-Regelwerkes, um ein frühzeitiges Eingreifen zu ermöglichen.
Aus der Perspektive der SNB sind in diesem Zusammenhang drei Beobachtungen «besonders relevant».
Erstens sei die Einhaltung der Kapitalanforderungen zwar notwendig, aber nicht ausreichend, um das Vertrauen in eine Bank zu gewährleisten. Die CS hatte die Kapitalanforderungen jederzeit erfüllt. Kunden, Marktteilnehmer und Rating-Agenturen hätten jedoch zunehmend gezweifelt an den Rentabilitätsaussichten der Bank, ihrer Widerstandsfähigkeit und damit an ihrer Fähigkeit, die zuvor angekündigte Transformation erfolgreich umzusetzen.
Zweitens hätten die sogenannten AT1-Kapitalinstrumente die Verluste erst aufgefangen, als das Ende der Bank unmittelbar bevorstand und ein staatliches Eingreifen notwendig geworden sei. In diesem späten Stadium der Krise hätten die AT1-Instrumente zwar eine wichtige Rolle im Massnahmenpaket gespielt, allerdings seien die spezifischen Merkmale dieser Anleihen, die für eine frühzeitige Verlustabsorption gedacht waren, nicht wirksam gewesen.
Drittens sei das Ausmass und das Tempo, wie Kunden ihre Gelder bei der CS abgezogen hätten, beispiellos und gravierender gewesen, als in den Liquiditätsvorschriften angenommen worden sei. Die Liquiditätspuffer der Bank und die für die Zentralbankfazilitäten bereitgestellten Sicherheiten hätten jedenfalls nicht ausgereicht, um die massiven Liquiditätsabflüsse und die höheren Anforderungen an die Sicherheiten zu decken. Nach Ansicht der SNB sollten die Banken daher in Zukunft verpflichtet werden, einen Mindestbetrag an Vermögenswerten auf die Seite zu legen, die bei den Zentralbanken verpfändet werden könnten.