SFAMA begrüsst Richtungsentscheide

FIDLEG und FINIG stellen für den Finanzplatz Schweiz eine Chance dar, diese müsse jedoch bei der Ausarbeitung der Botschaft genutzt werden, so SFAMA.

17.03.2015, 08:45 Uhr

Redaktion: ist

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung die Vernehmlassungsergebnisse zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement damit beauftragt, bis Ende Jahr eine Botschaft auszuarbeiten. Im Rahmen dieses Auftrags traf der Bundesrat auch verschiedene Richtungsentscheide. So soll sowohl auf die vorgeschlagene Beweislastumkehrregelung als auch auf den Prozesskostenfonds und das Schiedsgericht verzichtet werden. Ferner soll die Regelung zu den Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes (Gruppenvergleichsverfahren und Verbandsklage) in die entsprechenden Arbeiten zur Anpassung der Zivilprozessordnung integriert und nicht mehr im FIDLEG erfasst werden. Auch das Kundenberaterregister soll grundlegend überarbeitet und mit dem Register
für ausländische Finanzdienstleister zusammengeführt werden. Die vorgeschlagene Regelung über die Offenlegung der Entschädigungen (z.B. Retrozessionen) soll – wie von der SFAMA vorgeschlagen – beibehalten werden. Schliesslich sollen die erweiterten Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Steuerkonformität der Kunden im Rahmen der Botschaft zum AIA-Umsetzungsgesetz und somit nicht wie ursprünglich vorgeschlagen im FINIG geregelt werden. Die Idee eines FINIG soll grundsätzlich weiterverfolgt werden, jedoch ohne eine Aufhebung des Bankengesetzes.

Die SFAMA begrüsst im Wesentlichen die vom Bundesrat definierten Anpassungen, entsprechen sie doch weitgehend den Forderungen, welche der Verband im Rahmen seiner Stellungnahme vom 9. Oktober 2014 zur Vernehmlassungsvorlage gestellt hatte. „Zentral wird jedoch sein, inwiefern bei der konkreten Ausarbeitung der Botschaft die von uns angebrachten Korrekturvorschläge berücksichtigt werden“, erklärte Markus Fuchs, Geschäftsführer der SFAMA. In diesem Zusammenhang gelte es insbesondere zu berücksichtigen, dass eine enge Orientierung an der entsprechenden Regulierung in der EU nur soweit anzustreben ist, wie diese im Hinblick auf die Sicherstellung künftiger Exportmöglichkeiten von Finanzdienstleistungen und -produkten nötig sei.

Um das Schweizer Asset Management langfristig zu stärken und wettbewerbsfähig zu halten, ist es wichtig, dass Schweizer Anbieter auch am prognostizierten internationalen Wachstum der institutionellen Vermögenswerte teilhaben können. Dies ist nur möglich, wenn sie ihre Dienstleistungen und Produkte tatsächlich ins Ausland exportieren können. Eine
Grundvoraussetzung dafür ist, dass sich das Schweizer Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Regulierungsstandards befindet. „Die Idee eines FIDLEG und eines FINIG tragen zur Sicherung der Exportfähigkeit Schweizer Finanzdienstleistungen und -produkte bei, weshalb wir diese Projekte im Grundsatz unterstützen“, sagte Markus Fuchs, Geschäftsführer SFAMA.

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