23.12.2024, 14:23 Uhr
In eigener Sache: 2024 war nicht nur an den Börsen ein erfolgreiches Anlagejahr mit neuen Rekordständen. Auch Investrends hat 2024 mit weit über 2000 publizierten Beiträgen eine neue Höchstmarke erreicht und wird...
Nach dem Ständerat im Juni stimmte am vergangenen Mittwoch auch der Nationalrat der Teilrevision des KAG zu. Die Differenzbereinigung wurde heute abgeschlossen. Die Swiss Funds Association SFA (SFA) erachtet die vorliegende Lösung als ausgewogenen Kompromiss zwischen Anlegerschutz, Marktzugang und Wettbewerbsfähigkeit.
Am 12. September 2012 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der Teilrevision des KAG. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hatte verschiedene Änderungen des bundes- sowie ständerätlichen Vorschlages beantragt, die grossmehrheitlich gutgeheissen wurden. Das Gesetz wurde mit 113 Ja- zu 62 Nein-Stimmen angenommen. Die wenigen Differenzen zwischen Ständerat und Nationalrat wurden heute ausgeräumt.
Wir begrüssen die Zustimmung beider Parlamentskammern zur KAG-Teilrevision sowie die beschlossenen Änderungen, die verschiedene unserer Argumente aufnahmen. Die vorliegende Lösung trägt sowohl den Anliegen im Bereich des Anlegerschutzes, als auch den Bedürfnissen der Asset-Management-Branche betreffend EU-Marktzugang und Wettbewerbsfähigkeit Rechnung, erklärte Martin Thommen, Präsident der SFA. In einem nächsten Schritt geht es nun darum, die guten Ansätze auf Verordnungsstufe zu konkretisieren. Diese Teilrevision leistet einen wichtigen Beitrag zu unserem langfristigen Ziel, das Asset Management als wichtigen Pfeiler des Finanzplatzes Schweiz zu stärken, sagte Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA.