06.01.2026, 16:24 Uhr
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) publiziert ihr provisorisches Ergebnis für das Gesamtjahr 2025 am Freitag, 9. Januar. Die UBS-Ökonomen rechnen in ihrer Prognose damit, dass die SNB stark von den Entwicklungen...
Das Berne Financial Services Agreement (BFSA) ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Für die Schweizer Asset Manager endet damit eine Phase der Unsicherheit – und es öffnet sich ein Fenster für künftige Verhandlungen.
Was Schweizer Asset Manager seit Jahren praktizieren, steht nun auf solidem rechtlichem Fundament: Seit dem 1. Januar gilt das Berne Financial Services Agreement (BFSA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Das Abkommen regelt den grenzüberschreitenden Marktzugang für Finanzdienstleister und beendet eine rechtliche Grauzone, die nach dem Brexit entstanden war.
Für die Branche ist das Abkommen mehr als eine Formalisierung des Status quo. «Das BFSA zeigt, dass die Schweiz pragmatische und zugleich qualitativ hochstehende Lösungen für den internationalen Marktzugang verhandeln kann», wird Adrian Schatzmann, CEO der Asset Management Association Switzerland (AMAS), in der Medienmitteilung zitiert. Das Signal richte sich sowohl an die Märkte als auch an die Politik.
Die Sicherung des internationalen Marktzugangs zählt zu den strategischen Prioritäten der Schweizer Asset Manager. London mit der traditionsreichen City bleibt trotz des Brexits einer der bedeutendsten Märkte. Aus Sicht der AMAS stärkt deshalb das BFSA auch die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz und bildet eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich. Gerade für das Asset Management eröffne das Abkommen Perspektiven, um den Marktzugang schrittweise zu vertiefen und an die Bedürfnisse professioneller Kunden anzupassen. Das BFSA könnte deshalb als Blaupause für weitere bilaterale Abkommen dienen. Die AMAS arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit der britischen The Investment Association zusammen.
Mit dem Inkrafttreten beginnt die eigentliche Bewährungsprobe. Die AMAS will die praktische Anwendung des Abkommens eng begleiten und prüfen, wo Anpassungen nötig sind. Die Erkenntnisse sollen im Laufe des Jahres in den Dialog mit der Bundesverwaltung einfliessen.