Preisüberwacher fordert Schluss mit Gebühren für Kontoschliessung

Deutliche Sprache: Gebühren für Kontoschliessungen zielten darauf ab, zu verhindern, dass Kunden zu einere anderen Bank gehen, meint der Preisüberwacher. (Bild: Shutterstock.com/Portrait Image Asia)
Deutliche Sprache: Gebühren für Kontoschliessungen zielten darauf ab, zu verhindern, dass Kunden zu einere anderen Bank gehen, meint der Preisüberwacher. (Bild: Shutterstock.com/Portrait Image Asia)

Preisüberwacher Stefan Meierhans ruft die Banken zur Senkung oder sogar Abschaffung gewisser Bankgebühren auf. Dies sei angezeigt, sobald sich die Zinssituation normalisiere. Die Forderung stützt sich auf eine aktualisierte Marktbeobachtung. Die erste war 2015 vorgenommen worden. Bereits damals stiess das Thema dem Preisüberwacher auf.

25.08.2022, 17:47 Uhr
Finanzplätze

Redaktion: hf

Schon 2015 hatte der Preisüberwacher die Gebühren für Schweizer Bankkonten kritisch begutachtet und namentlich eine Wettbewerbsbehinderung durch die Gebühren für Kontoschliessungen und für die Übertragung von Wertpapieren festgestellt.

Seither haben sich die Bankgebühren allgemein weiter erhöht. Die Banken rechtfertigen diese Entwicklung teils damit, dass ihre Zinsmargen immer weiter zurückgegangen sind. Jetzt hat der Preisüberwacher seine Marktbeobachtung aktualisiert.

Stefan Meierhans, der schon damals Preisüberwacher war, vermutet, dass bei diesen Gebühren nicht die Kostendeckung im Vordergrund steht, sondern das sie eher darauf abzielen, Kunden zu bestrafen bzw. sie davon abzuhalten sollen, ihr Vermögen zu einer anderen Bank zu transferieren, wie es in einem Newsletter aus Bern heisst.

Meierhans fordert die Schweizer Banken erneut auf, die Gebühren für Kontoschliessungen abzuschaffen und die Gebühren für die Übertragung von Wertpapieren zu senken. Die Wertpapiertransfergebühren – in der Regel zwischen CHF 40 und 200 pro transferierte Position – sollten auf einem Niveau festgelegt werden, dass sie die Kosten deckt, die bei dieser Art von Transaktion maximal entstehen. Folglich sollten sie auf einen minimalen Bruchteil der höchsten heute verlangten Beträge reduziert werden.

Sanktionskompetenz hat der Preisüberwacher nicht, wenn eine Forderung von ihm auf taube Ohren stösst. Das war es bei seinem letzten Verlangen an die Banken 2015 so.

Jetzt heisst es in der Mitteilung, ein Gerichtsurteil in diesem Bereich könnte Wettbewerbshindernisse im Schweizer Bankensektor beseitigen und die Erhebung ungerechtfertigter Gebühren verhindern, falls die fraglichen Gebühren als unlautere Geschäftsbedingungen gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingestuft würden. Unter der Voraussetzung, dass alle rechtlichen Vorbedingungen erfüllt sind, könnte und sollte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unverzüglich einen Pilotprozess in diesem Bereich einleiten.

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