Nationalrat befürwortet Revision des Aktienrechts im Grundsatz

Bild: Pixabay
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Der Nationalrat ist auf die Revision des Aktienrechts eingetreten und hat einen Rückweisungsantrag abgelehnt. Die Reform umfasst unter anderem einen Gegenvorschlag zur Konzerninitiative, die Umsetzung der Abzockerinitiative sowie Geschlechterrichtwerte.

14.06.2018, 09:59 Uhr

Redaktion: ans

Mit den Gesetzesänderungen soll das Aktienrecht modernisiert werden. So sollen die Gründungs- und Kapitalbestimmungen flexibler ausgestaltet werden. Zudem soll das Aktienrecht auf das neue Rechnungslegungsrecht abgestimmt werden.

Daneben umfasst die Reform einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, die Umsetzung der Abzockerinitiative sowie Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Unternehmen.

Attraktive Rahmenbedingungen
Das Ziel sei es, attraktive und zeitgemässe Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen, sagte Kommissionssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE). Zu den Leitmotiven der Reform gehörten die einfachere Gründung von Kapitalgesellschaften, die Flexibilisierung der Strukturen und die Stärkung der Aktionärsrechte.

Gegen die Reform stellten sich die SVP und die Mehrheit der FDP-Fraktion. Die Vorlage sei überladen, befand Claudio Zanetti (SVP/ZH). Die Frauenquote sei entwürdigend für Frauen. Auch die Bestimmungen zur Konzernverantwortung sind der SVP ein Dorn im Auge. Diese machten Schweizer Unternehmen angreif- und erpressbar, hiess es.

Untaugliche Massnahmen
Zum einen beantragte die SVP dem Rat, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten, zum anderen verlangte sie die Rückweisung an den Bundesrat. Pirmin Schwander (SVP/SZ) forderte, dass sich der Bundesrat sich auf die Umsetzung der Abzockerinitiative beschränkt.

Die FDP-Fraktion ist gespalten. Die Mehrheit unterstützte den Rückweisungsantrag. Für die FDP seien Geschlechterrichtwerte eine untaugliche Massnahme zur Förderung der Frauen, stellte Giovanni Merlini (FDP/TI) fest.

Im Interesse der Wirtschaft
CVP-Sprecher Karl Vogler (OW) dagegen befand, die Vorlage sei klar im Interesse der Wirtschaft. Damit werde das Schweizer Aktienrecht wieder auf der Höhe der Zeit sein. Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative halte fest, was für viele Unternehmen bereits selbstverständlich sei.

Nur ein klitzekleiner Schritt
Die Sp bewertet die Vorlage insgesamt positiv, wie Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) sagte. Bei der Umsetzung der Abzockerinitiative hätte sich die SP eine mutigere Umsetzung gewünscht. Wichtig seien der SP die Bestimmungen zur Konzernverantwortung und die Geschlechterrichtwerte.

Dabei handle es sich um einen klitzekleinen Schritt, sagte Leutenegger Oberholzer. Sanktionen für Unternehmen, welche die Richtwerte nicht erfüllten, seien nicht vorgesehen. Sie verstehe nicht, dass man das ablehnen könne. Auch die Grünen sehen die Bestimmungen zur Konzernverantwortung und die Geschlechterrichtwerte als Minimum. Die Reform sei zaghaft, aber immerhin stimme die Stossrichtung, sagte Sibel Arslan (Grüne/BS).

Mehr Transparenz
Über die Bestimmungen zur Umsetzung der Abzockerinitiative entscheidet der Nationalrat in einem zweiten Block. Im dritten Block geht es um eine Frauenquote für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen börsenkotierter Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Im Verwaltungsrat solcher Unternehmen sollen nach einer Übergangsfrist mindestens 30 Prozent Frauen sitzen, in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent.

Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte zum Ende der Eintretensdebatte an den Verfassungsauftrag zur Gleichstellung. Heute seien in den Verwaltungsräten der grössten Unternehmen 81 Prozent Männer, in den Geschäftsleitungen 93 Prozent. Das sei nicht überraschend, stellte Sommaruga fest. "Männer wählen Männer. Das ist menschlich oder männlich."

Der Bundesrat schlage jedoch keine Quotenregelung vor. Der Bundesrat wolle einzig, dass die Unternehmen Transparenz herstellten. Es handle sich um eine Vorlage, die das Parlament gewünscht habe und die den Wirtschaftsstandort stärke.

Neun Stunden Beratung
Der Rat lehnte den Nichteintretensantrag mit 133 zu 64 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Der Rückweisungsantrag scheiterte mit 110 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung. Nun werden die Details beraten. Als Erstes steht der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zur Diskussion.

Die Bestimmungen sollen dazu führen, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltschutz auch im Ausland respektieren. Insgesamt sind für die Beratungen zur Aktienrechtsrevision neun Stunden eingeplant.

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