06.01.2025, 09:21 Uhr
Der digitale Wandel stellt den Bankensektor vor komplexe Herausforderungen und enorme Chancen. Eine neue Studie von Eraneos bietet vertiefte Einblicke. Ein Fazit: «Manuelle Prozesse sind Auslaufmodelle – der...
Nach Abschluss der Anhörung hat die EBK
entschieden, die Reglementierung der Performance Fee
definitiv aufzugeben.
Die bestehende und bei schweizerischen und ausländischen
kollektiven Kapitalanlagen angewandte Praxis wird mit Wirkung ab dem 1. April 2008 aufgehoben. Der Anhang II
"Erfolgsabhängige Kommission (Performance Fee)" der Wegleitung
betreffend die Anlagefonds wird entsprechend wegfallen und die weiteren
Wegleitungen betreffend schweizerische und ausländische kollektive
Kapitalanlagen sachgemäss angepasst. Die Sorgfalt bei der Festlegung
der Kriterien zur Erhebung einer Performance Fee wird den
Marktaktteilnehmern überlassen. Die Bewilligungsträger müssen, so wie
es das KAG und die Verhaltensregeln der schweizerischen Fondsindustrie
verlangen, in den Dokumenten der kollektiven Kapitalanlagen die Art,
die Höhe und die Berechnung, welche bei der allfälligen Performance Fee
verfolgt wird, angeben.