22.11.2024, 13:09 Uhr
Die Kerninflation in Japan lag im Oktober bei 2,3 Prozent, das ist etwas weniger als noch im September. Aber minimal mehr als erwartet worden war.
Das Bundesgericht hat ein letztinstanzliches Urteil gegen Julius Bär in Sachen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben gesprochen und die Bank zu einer Zahlung im Umfang von 150 Millionen Franken verpflichtet.
Das Schweizerische Bundesgericht hat in Bezug auf die Klage der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) die Bank Julius Bär als Nachfolgerin der Bank Cantrade letztinstanzlich eine Klage der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen Julius Bär in Höhe von rund 97 Millionen Franken plus Zinsen seit 2009 bestätig, wie Julius Bär am Freitag mitteilte. Dieser Betrag sei vollumfänglich durch eine bereits im Dezember 2019 gebuchte Rückstellung gedeckt.
Der Fall BVS hat eine lange Geschichte. Die BvS bezeichnet sich als zuständige deutsche Behörde für die Einforderung von zwischen 1990 und 1992 erfolgten angeblich nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei der Cantrade.
Im Jahr 2005 erwarb Julius Bär die ehemalige Bank Cantrade durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS. Die BvS erhob im September 2014 in Zürich Klage gegen Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Cantrade in der Höhe von ca. 97 Mio. Franken plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufene Zinsen.
Das Obergericht Zürich bestätigte am 18. April 2018 ein bereits zugunsten von Julius Bär entschiedenes erstinstanzliches Urteil und wies die Klage der BvS erneut ab. Das Bundesgericht hiess eine dagegen erhobene Beschwerde der BvS am 17. Januar 2019 teilweise gut, hob das Urteil des Obergerichts Zürich vom 18. April 2018 auf und wies ihm den Fall zur Neubeurteilung zurück.
Am 3. Dezember 2019 beurteilte das Obergericht Zürich den Fall neu und bestätigte die Forderungen der BvS im Umfang von ca. 97 Mio. Franken plus Zinsen seit 2009. Diese Neubeurteilung ist vom Schweizerischen Bundesgericht mit Urteil vom 27. August 2020 final bestätigt worden.
Wie es weiter in der Medienmitteilung heisst, werde Julius Bär die Forderungen der BvS unter den Bestimmungen der Transaktionsvereinbarung aus dem Jahr 2005 im Rahmen der mit Bezug auf die erworbenen Gesellschaften abgegebenen Zusicherungen von der UBS zurückfordern.