Immobilienfonds eine bewährte Anlageklasse

05.11.2008, 12:46 Uhr

Auch in der gegenwärtig schwierigen Lage verzeichnen die Schweizer Immobilienfonds eine positive Performance. Entsprechend steigen auch die Zuflüsse in diese Fondskategorie – von institutioneller und privater Seite. Die Swiss Funds Association SFA hat die wichtigsten Informationen zu Immobilienfonds zusammengefasst.

Das Schweizer Immobilienvermögen wird auf rund 1‘900 Mrd. CHF geschätzt, 940 Mrd. CHF davon sind Wohneigentum. Nur 154 Mrd. CHF oder 8.2% des gesamten Immobilienbestandes sind in der Hand von institutionellen Investoren. Der schweizerische Immobilienbestand liegt grossmehrheitlich in Privat- und Firmenvermögen. Per Ende September 2008 waren rund 24 Mrd. CHF in Schweizer Immobilienfonds investiert, im September 2005 waren es noch 18 Mrd. CHF. Im Durchschnitt der letzten 30 Jahre erzielten die Schweizer Immobilienfonds eine Ausschüttungsrendite von über 3.5% und eine Gesamtperformance (Ausschüttung plus Kursgewinn) von mehr als 6%.

„Trotz ihres langjährigen Erfolgsausweises galten die Immobilienfonds in den 90-ern als Mauerblümchen. Dies hat sich in der Zwischenzeit geändert“, sagt Dr. Gérard Fischer, Präsident der Swiss Funds Association SFA, im Rahmen einer Medienveranstaltung in Zürich. In den vergangenen Jahren haben die Schweizer Anlegerinnen und Anleger Immobilienfonds als effizientes Instrument der Diversifikation und attraktive Investition entdeckt. Institutionelle Investoren nutzen schon länger die Vorteile der Immobilienfonds wie zum Beispiel konstante Erträge, hohe Stabilität und Wertbeständigkeit der Anlagen im Fonds, gute Performance, breite Diversifikation, geringe Korrelation zu anderen Anlageklassen und damit auch tieferes Risiko. Zudem zeichnen sich die Schweizer Immobilienfonds durch eine tiefe Fremdverschuldung aus. Die maximale, gesetzlich vorgeschriebene Limite beträgt 50%, in der Regel liegt die Quote zwischen 10% und 30%.

Die Schweizer Immobilienfonds sind den Regulierungen des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) unterstellt. Die Immobilienfondsanteile werden täglich an der Börse gehandelt und können nach einer Kündigungsfrist – ein Jahr auf Geschäftsabschluss des Fonds – zum inneren Wert bzw. zum Nettoinventarwert zurückgegeben werden.

„Uns ist es ein Anliegen, die Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz über die Immobilienfonds und deren Eigenschaften zu informieren“, erklärte Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der Swiss Funds Association SFA. So wurde in Zusammenarbeit mit dem SFA-Fachausschuss „Immobilienfonds“ eine entsprechende Broschüre erarbeitet, die ab heute auf der Verbandswebsite (www.sfa.ch) auf deutsch, englisch und französisch zur Verfügung steht.

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