20.12.2024, 10:54 Uhr
Aus der Krise der Credit Suisse und der von den Behörden erzwungenen Notfusion der Grossbank mit der UBS sollen Lehren gezogen werden. Dieser Ansicht ist die parlamentarische Untersuchungskommission. Sie hat ihren...
Die Sanktionskommission der Schweizer Börsenaufsichtsbehörde SIX Exchange Regulation hält den gegen die GAM Holding eingereichten Sanktionsantrag aufrecht. GAM akzeptiert den Entscheid und bezahlt eine Busse von 400‘000 Franken.
Der Sanktionsantrag der SIX-Sanktionskommission bezog sich auf die Bilanzierung zukünftiger Performance-Fee-Zahlungen als finanzielle Verbindlichkeit nach der Übernahme von Cantab Capital Partners LLP durch GAM im Jahr 2016. GAM nehme seine Verantwortung für die Finanzberichterstattung sehr ernst und habe in diesem buchhalterischen Sachverhalt in gutem Glauben einen anderen Standpunkt vertreten, basierend auch auf Einschätzungen externer und unabhängiger Experten, nimmt GAM in einer Medienmitteilung Stellung. Man habe sich jedoch entschieden, den Entscheid der Sanktionskommission der SIX zu akzeptieren und die damit verbundene Geldstrafe von CHF 400‘000 und Kosten in Höhe von ca. CHF 100‘000 zu bezahlen.
Als Folge dieses Entscheids ist GAM verpflichtet, die finanzielle Verbindlichkeit zum Fair Value zu bilanzieren und die betroffenen historischen Vergleichswerte in der nächsten konsolidierten Jahresrechnung vom 20. Februar 2020 anzupassen. GAM schätzt derzeit den Fair Value der zu verbuchenden finanziellen Verbindlichkeit auf rund CHF 35 Millionen per 31. Dezember 2019. Diese Verbindlichkeit entsteht erst, falls GAM die entsprechenden Performance Fees erhalten würde. GAM geht weiterhin davon aus, dass sich der operative Gewinn vor Steuern für das gesamte Jahr 2019 auf etwa CHF 10 Millionen belaufen wird. Das Unternehmen betont, dass sich dieser buchhalterische Sachverhalt auf die konsolidierte Jahresrechnung der GAM Holding bezog und weder die Investmentfonds noch Kunden von GAM betrifft.