Für Schweizer Banken gelten ab 2025 angepasste Eigenmittelvorschriften

Im Zentrum der Reform steht, dass risikobehaftete Bereiche mit mehr Eigenmitteln und weniger risikoreiche Bereiche mit weniger Eigenmitteln unterlegt werden müssen. (Bild Fritz J. Bicker/Shutterstock)
Im Zentrum der Reform steht, dass risikobehaftete Bereiche mit mehr Eigenmitteln und weniger risikoreiche Bereiche mit weniger Eigenmitteln unterlegt werden müssen. (Bild Fritz J. Bicker/Shutterstock)

Der Schweizer Finanzplatz soll sicherer werden. Eine angepasste Eigenmittelverordnung für Banken tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

29.11.2023, 12:42 Uhr
Regulierung

Redaktion: AWP

Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung angenommen, wie aus einer Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen hervorgeht. Somit werden die finalen Basel-III-Standards des internationalen Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in Schweizer Recht überführt.

Im Zentrum der nationalen Umsetzung der Basel-III-Reform steht, dass risikobehaftete Bereiche im Bankengeschäft mit mehr Eigenmitteln und weniger risikoreiche Bereiche mit weniger Eigenmitteln unterlegt werden müssen.

Für den Schweizer Bankensektor werde im Durchschnitt keine wesentliche Änderung der insgesamt erforderlichen Eigenmittel erwartet, heisst es in der Mitteilung. Für die UBS - seit Übernahme der CS nun die einzige Schweizer Grossbank - werden die Eigenmittelanforderungen allerdings voraussichtlich steigen.

Transparent und vergleichbar

Durch die Änderungen werde der Spielraum von internen Modellen zur Bestimmung von Eigenmittelanforderungen begrenzt. Auch sei eine transparente und international vergleichbare Berechnung von Eigenmitteln möglich.

'Basel III' ist ein globales Reformpaket des BCBS, mit dem die Solvenz und Liquidität der Banken gestärkt werden sollen. Der BCBS hatte das Rahmenwerk im Dezember 2017 verabschiedet und im Februar 2019 mit einem überarbeiteten Mindeststandard für Marktrisiken vervollständigt.

Die Umsetzung der Standards habe die Schweiz bereits «geraume Zeit» vor der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 angegangen, heisst es in der Mitteilung weiter. Deren Notwendigkeit sei durch diese Krise allerdings zusätzlich unterstrichen worden. Die Umsetzung werde die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes und die Grundlage für internationale Geschäfte der hiesigen Banken weiter stärken.

«Too big to fail» auf dem Prüfstand

Die «Too big to fail»-Regulierung für systemrelevante Banken werde zudem im Rahmen eines Berichts des Bundesrates evaluiert. Dieser soll im Frühjahr 2024 vorliegen.

Die Anpassungen der Verordnung wurde vom Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht Finma und der Schweizerischen Nationalbank im Austausch mit der Bankenbranche erarbeitet. Dabei wurden die Umsetzungsentwürfe in Australien, in der EU, in Hongkong, Kanada, Singapur, Grossbritannien und in den USA als Vergleich berücksichtigt.

Australien, Japan und Kanada haben ihre Regulierung bereits angepasst. In der EU und in den USA sei die Umsetzung per 1. Januar respektive 1. Juli 2025 vorgesehen. Das EFD will den Bundesrat bis spätestens Ende Juli 2024 nochmals über den Stand der internationalen Umsetzung informieren.

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