Flughafen Genf führt 2025 Verspätungsgebühren ein

Fluglärm begrenzen: Das neue System wird bereits getestet und zeigt Wirkung. (Bild: Shutterstock.com/
Suradech Singhanat)
Fluglärm begrenzen: Das neue System wird bereits getestet und zeigt Wirkung. (Bild: Shutterstock.com/ Suradech Singhanat)

Der Flughafen Genf will nächstes Jahr ein Quotensystem gegen Lärmemissionen lancieren. Wer nach 22.00 Uhr abfliegt, muss eine Abgabe bezahlen.

17.07.2024, 09:23 Uhr

Redaktion: awp

Der seit dem vergangenen Jahr laufende Test des Systems habe zu weniger Verspätungen geführt, erklärt Flughafen-Chef André Schneider in einem online publizierten Interview mit CH Media. Bei Europaflügen soll die Abgabe, die Airlines zu entrichten haben, zwischen 5000 und 20'000 Franken, bei Interkontinentalflügen zwischen 10'000 und 40'000 Franken liegen.

Das System wurde seit letztem Jahr noch ohne Gebühren getestet. Die Zahl der verspäteten Abflüge sei seither stark gesunken. «Nach der offiziellen Lancierung 2025 werden deshalb praktisch keine Abgaben mehr fällig sein», sagt Schneider. Die Fluggesellschaften hätten ihre Flugpläne entsprechend angepasst.

Fluglärm ist gesunken

Der Fluglärm sei gesunken. «Manchmal braucht es nun mal das Androhen der Peitsche statt des Zuckerbrotes», so der Flughafen-Direktor.

Möglich wird das Quotensystem durch eine Änderung des Betriebsreglements. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) genehmigte das neue Reglement im November 2022. Es legt unter anderem eine zulässige Lärmgrenze fest und führt ein Quotensystem für verspätete Flüge nach 22.00 Uhr ein.

Gegen Quotensystem des Bundes

Der neue Wert begrenzt den maximal zulässigen Fluglärm, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt 2022 mitteilte. Der Flughafen sei verpflichtet, die Einhaltung der Lärmkurven jährlich zu überprüfen.

Ein Oppositionskomitee störte sich unter anderem daran, dass die Bevölkerung in der Region durch das neue Reglement einer zu hohen Lärmbelastung ausgesetzt werde. Das Komitee reichte Anfang 2023 eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

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