FINMA stärkt grenzüberschreitende Aktivitäten im Fondsgeschäft.

FINMA unterzeichnet Kooperationsvereinbarungen mit 28 EU- und EWR-Staaten.

16.07.2013, 14:12 Uhr

Redaktion: dab

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA unterzeichnete mit den Aufsichtsbehörden von 28 EU- und EWR-Mitgliedstaaten Kooperationsvereinbarungen. Diese regeln die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bei der Aufsicht von Managern alternativer Investmentfonds. Die Vereinbarungen sind eine der Bedingungen dafür, dass die Verwaltung von europäischen alternativen Investmentfonds an Schweizer Asset Manager delegiert werden darf oder der Vertrieb alternativer Investmentfonds in EU-Mitgliedstaaten an professionelle Anleger möglich ist. Sie treten am 22. Juli 2013 in Kraft.


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