FINMA nimmt Stellung zur Teilrevision KKV

Die FINMA begrüsst grundsätzlich die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) vorgeschlagenen Änderungen der Kollektivanlagenverordnung (KKV). Entsprechend beschränkt sich die Stellungnahme der FINMA auf drei Bereiche.

09.01.2013, 07:56 Uhr

Redaktion: fab

Zuerst wird dem EFD ein neues Genehmigungskonzept für vertragliche Anlagefonds zur Prüfung unterbreitet. Weiter lehnt die FINMA die Änderungen im Bereich der Immobilienfonds ab, welche die Liquidität der Immobilienfonds verschlechtern. Schliesslich wird zum Vorschlag des EFD betreffend den Begriff der Kollektivität Stellung genommen.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

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