23.12.2024, 14:23 Uhr
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung.
Seit dem 1. September 2011 ist die FINMA zuständig für die Konkurseröffnung und -durchführung über Fondsleitungen, SICAVs, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen und SICAFs. Das Kollektivanlagengesetz (KAG) regelt gemäss FINMA das Konkursverfahren nur rudimentär, weshalb die vorliegende Verordnung das Gesetz entsprechend konkretisiere.
Der vorliegende Entwurf zur "Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über den Konkurs von kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA, KAKV-FINMA)" habe zum Ziel, ein auf die Bedürfnisse des Einzelfalles zugeschnittenes, effizientes und effektives Verfahren zu schaffen. Gleichzeitig solle die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit gesteigert werden, teilt die FINMA mit.
Das Konkursverfahren unterscheidet sich teilweise, je nachdem, welche Institutsform betroffen ist. Entsprechend werden neben allgemein gültigen Ausführungsvorschriften für einzelne Institutsformen zusätzlich institutsspezifische Regeln geschaffen. Während bei der SICAV hauptsächlich das Zusammenspiel der verschiedenen Teilvermögen einer besonderen Regelung bedarf, wird im Bereich des Konkurses der Fondsleitung die Absonderung des Anlagefondsvermögens separat normiert.
Während das Bankengesetz der FINMA die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsvorschriften sowohl im Bereich des Konkurs- als auch des Sanierungsrechts erteilt, beschränken sich das KAG und damit auch der vorliegende Verordnungsentwurf auf den Konkursbereich.
Der vorliegende Entwurf der KAKV-FINMA soll sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich Inkrafttreten mit dem sich zur Zeit erneut in Revision befindlichen KAG abgestimmt werden.
Die Eingabefrist für Stellungnahmen endet am 22. August 2012. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der FINMA.