26.11.2024, 14:35 Uhr
Die Grossbank UBS will ihr derzeitiges Wertpapier-Joint-Venture in China vollständig übernehmen. Der Prozess, die Beteiligung an «UBS Securities» auf 100 Prozent zu erhöhen, sei im Gange, hiess es auf Anfrage der...
Die Fima hat die Gewinneinziehung im 1MDB-Enforcementfall bei BSI neu bestimmt. EFG, die neue Besitzerin der ehemaligen Tessiner Privatbank, muss weniger Gewinn an den Staat abliefern als ursprünglich festgelegt. Zudem hat die Finma alle Verfahren gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit diesem Fall abgeschlossen. In zwei Fällen verhängte sie Berufsverbote.
Die (Finma) hat die Gewinneinziehung bei BSI in Sachen 1MDB aus dem Jahr 2016 neu und präziser bestimmt. Wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht am Donnerstag mitteilte, hat sie einen Einziehungsbetrag von neu 70 Mio. Franken anstatt der ursprünglichen 95 Mio. Franken angeordnet. Dabei seien jene Erträge und Kosten der Bank berücksichtigt worden, die in engem Zusammenhang mit den Aufsichtsrechtsverletzungen bei Geschäftsbeziehungen im 1MDB-Kontext standen. Die Finma habe damit der neuen Rechtsprechung zur Gewinneinziehung, einschliesslich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2019, Rechnung getragen.
BSI hatte den Finma-Entscheid in Sachen Mängel in der Geldwäschereibekämpfung im Fall 1MDB aus dem Jahr 2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Letzteres bestätigte in seinem Urteil vom November 2019 die schwerwiegenden Verletzungen des Aufsichtsrechts, wies jedoch den Finma-Entscheid in einem Punkt, der Berechnung der Gewinneinziehung, an die Finma zurück. Mit der Neubestimmung der Gewinneinziehung sei dieser Fall nun abgeschlossen, so die Finanzmarktaufsicht.
EFG International schreibt in einer Reaktion vom Donnerstag, dass die Entscheidung der Finma keinen Effekt auf die Finanzresultate der Bank habe. Denn im Kaufpreis für die Übernahme von BSI sei eine entsprechende Rückstellung verbucht worden.
Weiter hat die Finma alle Enforcementverfahren gegen natürliche Personen, die im Nachgang zum BSI-Fall eröffnet wurden, abgeschlossen. Die FINMA hatte Verfahren gegen vier Personen eröffnet. In zwei dieser Fälle hat sie mehrjährige Berufsverbote verhängt. Diese Entscheide wurden beim Bundesverwaltungsgericht angefochten und sind noch hängig. In einem Fall hat die Finma das Verfahren rechtskräftig mit einer Feststellung der Aufsichtsrechtsverletzung aber ohne weitere Massnahmen abgeschlossen. Im anderen Fall hat sie das Verfahren beendet, nachdem die betreffende Person glaubwürdig erklärt hatte, künftig auf Führungspositionen bei einem beaufsichtigten Institut zu verzichten. Ausserdem hat die Finma Rügeschreiben an vier weitere natürliche Personen adressiert.
Wegen des Korruptionsskandals rund um den 1MDB-Staatsfonds wurden weltweit gegen mehrere Banken Verfahren eingeleitet. Auch Schweizer Finanzinstitute, darunter die Tessiner Privatbank BSI, waren in den Skandal verwickelt. Insgesamt führte die Finma sieben Verfahren durch. Für die BSI verfügte sie die Auflösung nach der Übernahme durch EFG International.