Finma konkretisiert Transparenzpflichten zu Klimarisiken

Die Finma verordnet grossen Banken und Versicherungen Offenlegungspflichten für klimabezogene Finanzrisiken. (Bild: ZVG)
Die Finma verordnet grossen Banken und Versicherungen Offenlegungspflichten für klimabezogene Finanzrisiken. (Bild: ZVG)

Banken und Versicherungen müssen die Öffentlichkeit angemessen über ihre Risiken informieren. Dazu gehören auch die Folgen des Klimawandels, die für Finanzinstitute längerfristig bedeutende finanzielle Risiken bergen können.

31.05.2021, 18:03 Uhr
Regulierung

Redaktion: rem

Die Finanzmarktaufsicht (Finma) passt ihre Rundschreiben Offenlegung Banken und Versicherer an, wie die Behörde am Montag mitteilte. Transparenz über klimabezogene Finanzrisiken bei Beaufsichtigten sei ein wichtiger Schritt hin zu einer angemessenen Identifizierung, Messung und Steuerung dieser Risiken. Entsprechend konkretisiere die Finma ihre Aufsichtspraxis im Bereich der Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken. Damit setze sie ihr strategisches Ziel um, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Schweizer Finanzplatzes zu leisten, heisst es in der Medienmitteilung. Die Förderung der Transparenz bilde dabei neben der Berücksichtigung von Klimarisiken in der Aufsichtstätigkeit und der Verhinderung von Täuschung über nachhaltige Eigenschaften eines Produkts (Greenwashing) einen Schwerpunkt.

Die betroffenen Institute sollen künftig die wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken sowie deren Einfluss auf die Geschäftsstrategie, das Geschäftsmodell und die Finanzplanung beschreiben (Strategie). Ausserdem müssen sie den Prozess für die Identifizierung, Bewertung und Behandlung von klimabezogenen Finanzrisiken (Risikomanagement) sowie quantitative Angaben (inkl. Beschrieb der verwendeten Methodologie) offenlegen. Schliesslich müssen die Institute die zentralen Merkmale ihrer Governance-Struktur in Bezug auf klimabezogene Finanzrisiken beschreiben.

Die revidierten Rundschreiben treten per 1. Juli 2021 in Kraft. Vorerst fallen laut Finma nur die grossen Banken und Versicherungsunternehmen (Aufsichtskategorien 1 und 2) in den Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten für klimabezogene Finanzrisiken.

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