Finanzmarktstabilität noch nicht voll gewährleistet

Die Sicherung der Finanzmarktstabilität ist ein vordringliches Vorhaben der FINMA (Bild shutterstock.com)
Die Sicherung der Finanzmarktstabilität ist ein vordringliches Vorhaben der FINMA (Bild shutterstock.com)

Die Schweizer Notfallpläne von Credit Suisse und UBS beurteilt die FINMA als umsetzbar. Die von PostFinance, Raiffeisen und ZKB eingereichten Notfallpläne erfüllen die gesetzlichen Anforderungen hingegen noch nicht.

25.02.2020, 09:20 Uhr

Redaktion: ras

Im Rahmen des Finanzmarktstabilitäts-Programms unterbreiteten alle fünf systemrelevanten Schweizer Banken der FINMA termingerecht die verlangten Stabilisierungspläne (Recovery-Pläne). Bis Ende 2019 mussten die beiden Grossbanken überdies umsetzbare Schweizer Notfallpläne erstellen. Bei der Credit Suisse beurteilt die FINMA den Notfallplan als umsetzbar. Bei der UBS erscheinen bestimmte Eventualverbindlichkeiten noch zu hoch. "Die Umsetzung ist weit fortgeschritten, allerdings sind wir noch nicht am Ziel", betont Mark Branson, Direktor der FINMA.

Auch die drei inlandorientierten systemrelevanten Banken haben je einen Notfallplan eingereicht. Die Banken sind aber mit der Umsetzung per Ende 2019 unterschiedlich weit. Als umsetzbar gilt noch keiner dieser Pläne. Bei der Zürcher Kantonalbank besteht ein plausibler Plan, wie die für den Krisenfall notwendigen Ressourcen in den Bereichen Kapital und Liquidität vervollständigt werden können. Bei Raiffeisen und PostFinance fehlt insbesondere noch ein plausibler Plan für den Aufbau der erforderlichen verlustabsorbierenden Mittel für den Krisenfall. Alle drei inlandorientierten Banken arbeiten weiterhin an der Bereitstellung eines umsetzbaren Notfallplans.

Holdingstrukturen zur einfacheren Abwicklung

Die FINMA muss für beide Grossbanken einen sogenannten Global-Resolution-Plan erstellen. Im Gegensatz zum Notfallplan, der nur die systemrelevanten Funktionen in der Schweiz umfasst, bezieht dieser globale Abwicklungsplan die gesamte Bankengruppe weltweit mit ein. Die FINMA beurteilt diese globale Abwickelbarkeit (Resolvability) anhand des Kriteriums, ob die Grossbanken die für die Umsetzung des Abwicklungsplans notwendigen Vorbereitungen getroffen haben. Sie kommt dabei zum Schluss, dass beide Banken hierfür bereits wesentliche Vorbereitungsmassnahmen getroffen und damit grosse Fortschritte in ihrer globalen Abwickelbarkeit erzielt haben.

So beurteilt die FINMA insbesondere die Anforderungen an die strukturelle Entflechtung als erfüllt. Mit Blick auf diese Entflechtung sind beispielsweise Holdingstrukturen und Schweizer Tochtergesellschaften geschaffen worden. In anderen Bereichen, namentlich der Liquidität für den Krisenfall, stehen jedoch noch Umsetzungsarbeiten an. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die regulatorischen Anforderungen in diesem Bereich noch fehlen. Bei den inlandorientierten systemrelevanten Banken beziehen sich die Abwicklungspläne aufgrund des fehlenden Auslandgeschäfts lediglich auf die in der Schweiz systemrelevanten Funktionen. Sie sind daher im Wesentlichen mit den Notfallplänen gleichzusetzen.

Pläne für Finanzmarktinfrastrukturen noch in Arbeit

Die jeweilige Einschätzung der globalen Abwickelbarkeit der Grossbanken hat unmittelbaren Einfluss auf den jährlich durchzuführenden Rabattprozess. Die FINMA kann den Grossbanken auf bestimmten Kapitalanforderungen Erleichterungen gewähren, wenn die Banken ihre globale Abwickelbarkeit verbessert und die dafür notwendigen Massnahmen weitgehend umgesetzt haben. Wie in den Vorjahren stellte die FINMA im Jahr 2019 solche Verbesserungen fest. Dies führt dazu, dass die Credit Suisse ihr Rabattpotenzial zu 40 Prozent ausschöpft und die UBS zu 42,5 Prozent.

Auch systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen haben in einem Stabilisierungsplan darzulegen, mit welchen Massnahmen sie sich im Fall einer Krise nachhaltig stabilisieren wollen, damit sie ihre systemisch bedeutsamen Geschäftsprozesse fortführen können. Beide in der Schweiz als systemisch bedeutsam bezeichneten Finanzmarktinfrastrukturen (SIX x-clear und SIX SIS) verfügen über Stabilisierungspläne. Die Pläne sind gemäss FINMA kontinuierlich weiterentwickelt worden. Aufgrund der hohen Anforderungen an diese Pläne bedürfe es für deren Genehmigung noch weiterer Verbesserungen. Die FINMA hat ausserdem die Arbeiten für die Entwicklung von Abwicklungsplänen für die SIX x-clear und SIX SIS aufgenommen.

Alle Artikel anzeigen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen.> Datenschutzerklärung