FIDLEG/FINIG: Parlament befürwortet neues Aufsichtssystem

Die bürgerlichen Mehrheiten setzen sich mit weiteren Entschlackungen bei FIDLEG/FINIG durch. Auch die Unterstellung von unabhängigen Vermögensverwaltern (UVV) und Trustees fand grosse Unterstützung, wie der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) mitteilt.

14.09.2017, 13:22 Uhr
Regulierung

Redaktion: jog

"Aus einer utopischen Vision ist nun eine vernünftige Version entstanden", resümiert CVP-Nationalrat Leo Müller und mahnt Finma und Bundesrat, bei den Verordnungen und Weisungen nun die Maschen nicht enger zu ziehen. Darüber hinaus folgte der Nationalrat mit 125 zu 64 Stimmen bei der Unterstellung der unabhängigen Vermögensverwalter sehr deutlich dem Ständerat. UVV sollen künftig von der Finma bewilligt und von einer ebenfalls durch die Finma bewilligte Aufsichtsorganisation beaufsichtigt werden.

Der Nationalrat unterstützt ein effizientes und praxisnahes FIDLEG/FINIG. Das sind gute Nachrichten für die Branche der UVV, wie der Verand Schweizerischer Vermögensverwalter VSV in seiner Mitteilung schreibt. Die Beratung über die Gesetzesvorschläge ist allerdings noch nicht beendet. Die Vorlagen gehen nun zurück an den Ständerat zur Klärung der Differenzen zwischen den beiden Räten. Die Schlussabstimmung dürfte im Frühling 2018 stattfinden. Sowohl SVP als auch SP wollen sich erst nach der erneuten Beratung durch den Ständerat entscheiden, ob sie den Vorlagen in der Schlussabstimmung zustimmen.

Klare Voten für die neue Aufsichtslösung
Die beschlossene Unterstellung stosse nach ausführlichen Diskussionen auf breite Zustimmung bei Industrie und Verwaltung wie die Ratsmehrheit der Kritik der Linken entgegnete. Diese hatten für die Branche eine Finma Unterstellung gefordert. Auch die Finma begrüsst die Lösung. Die Qualität der Aufsicht für das gewählte Modell ist gesichert und stützt sich auf die Erfahrungen der Geldwäscherei-Gesetz-Aufsicht im SRO Bereich. Die Lösung dürfte auch durch ausländische Regulatoren anerkannt werden. Bundesrat Ueli Maurer bestätigte im Rat, dass das zweistufige Verfahren nach Ansicht des Bundesrats mit dem EU-Recht kompatibel sei. Die Lösung sei auch nicht schwerfällig, wie einige monierten, sondern vielmehr pragmatisch und praxisbezogen, da die Selbstregulierungsorganisation (SRO) die Branche bereits bestens kenne.

Neues Gesetz dürfte 2019 in Kraft treten
Für unabhängige Vermögensverwalter dürfte damit voraussichtlich nach 2019 ein neues Regime gelten: unabhängige Vermögensverwalter, die neu ins Geschäft einsteigen, müssen fortan bei der Finma eine Bewilligung einholen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Für Finanzdienstleister, die bereits heute als unabhängige Vermögensverwalter tätig sind, dürfte eine Übergangsfrist von drei Jahren gelten. Sie müssen sich allerdings innert sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Gesetze bei der Finma melden. Ihre Tätigkeit dürfen sie aber fortsetzen, sofern sie bei einer SRO angeschlossen bleiben. Wer als unabhängiger Vermögensverwalter bei der Finma eine Bewilligung einholen will, muss über eine angemessene Ausbildung und Erfahrung verfügen sowie Vorgaben zur Wahrnehmung von Compliance­ und Risikomanagement-aufgaben, Mindestkapital und Eigenmitteln einhalten können. So muss etwa die Geschäftsführung entweder aus mindestens zwei entsprechend qualifizierten Personen bestehen oder es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Fortführung des Betriebs bei Ausfall des Geschäftsführers anderweitig sichergestellt werden kann.

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