23.12.2024, 14:23 Uhr
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Die Schweiz und die USA haben sich auf ein Abkommen zur erleichterten Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA geeinigt. Die Swiss Fund Association zeigt sich erfreut.
Mit dem 2010 von den USA in Kraft gesetzten Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) sollen sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, besteuert werden können. Ausländische Finanzinstitute müssen sich verpflichten, Meldungen über US-Konten vorzunehmen. Die Schweiz und die USA haben sich nun auf ein Abkommen geeinigt, welches die Eckwerte für mögliche Vereinfachungen bei der FATCA-Umsetzung definiert. So sollen beispielsweise gewisse Finanzinstitute wie Sozialversicherungen, Pensionskassen und Sachversicherungen vom Geltungsbereich ausgenommen werden. Schwergewichtig lokal tätige Institute sollen zudem automatisch als FATCA-konform bezeichnet werden.
Die Swiss Fund Association (SFA) begrüsst die Einigung. Zwar werde der Text des Abkommens erst nach der Unterzeichnung veröffentlicht. Man könne jedoch davon auszugehen, dass die getroffene Lösung für die Fondsindustrie in der Schweiz ebenfalls gewisse Erleichterungen bringen werde, teilte die SFA mit. Insbesondere Kollektivanlagevehikel gelten unter bestimmten Voraussetzungen als FATCA-konform und unterliegen nur einer Registrierungspflicht. Der Staatsvertrag klärt zudem die Ausnahmeregelung für Sozialversicherungen und Vorsorge, und somit auch für Einanlegerfonds sowie Fonds für qualifizierte Anleger, welche diesen Institutionen vorbehalten sind. Wir begrüssen die Erhöhung der Rechtssicherheit in einem für den gesamten Finanzplatz bedeutenden Bereich. Mit Befriedigung nehmen wir zur Kenntnis, dass der Aufwand bei der FATCA-Umsetzung für die betroffenen Finanzinstitute gemindert wird, kommentierte Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA.