23.12.2024, 14:23 Uhr
In eigener Sache: 2024 war nicht nur an den Börsen ein erfolgreiches Anlagejahr mit neuen Rekordständen. Auch Investrends hat 2024 mit weit über 2000 publizierten Beiträgen eine neue Höchstmarke erreicht und wird...
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat die Kooperationsvereinbarungen zwischen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma und den Wertpapieraufsichtsbehörden der EU bezüglich der Aufsicht über alternative Investmentfonds genehmigt.
Die Kooperationsvereinbarungen umfassen den Austausch von Informationen, grenzüberschreitende Vor-Ort-Kontrollen und die gegenseitige Unterstützung bei der Durchsetzung der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die Vereinbarung zwischen den Aufsichtsbehörden der EU und der Schweiz soll die Zusammenarbeit bei der Aufsicht über den grenzüberschreitenden Vertrieb alternativer Fonds erleichtern, erklärt Steven Maijoor, Vorsitzender der ESMA. Anne Héritier Lachat, Verwaltungsratspräsidentin der Finma, ergänzt: Die Vereinbarung wird den Schutz der Anleger bei grenzüberschreitenden Aktivitäten von alternativen Fonds stärken. Erfreut über den Abschluss der Kooperationsvereinbarungen zeigte sich auch Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der Swiss Funds Association: Diese Vereinbarung mit der ESMA ist ein erster Meilenstein im Hinblick auf den Marktzugang für die Schweizer Asset Manager. Wir freuen uns, dass die Einigung zwischen den Aufsichtsbehörden so rasch erfolgte und die Finma diesen Schritt noch in diesem Jahr umsetzen konnte.