Einlegerschutz wird weiter gestärkt

Die Revision des Bankengesetzes bringt einen verbesserten Schutz von Kundenguthaben. (Bild: Shutterstock.com/Virrage Images)
Die Revision des Bankengesetzes bringt einen verbesserten Schutz von Kundenguthaben. (Bild: Shutterstock.com/Virrage Images)

Die Bankiervereinigung begrüsst die vom Parlament in der Wintersession verabschiedete Revision des Bankengesetzes. Mit dieser werde der Schutz von Kundenguthaben bei den Banken im Interesse einer hohen Sicherheit und Finanzmarktstabilität weiter verbessert.

17.12.2021, 14:50 Uhr
Regulierung

Redaktion: rem

Bereits heute existiert laut der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) ein wirksames Dispositiv zur Sicherung der Kundenguthaben, welches im Bankengesetz geregelt ist. Im Sinne einer laufenden Optimierung identifizierte der Bundesrat 2019 jedoch punktuellen Handlungsbedarf, um das System gezielt zu stärken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene und nun vom Parlament verabschiedete Revision des Bankengesetzes optimiere die Funktionsfähigkeit und Glaubwürdigkeit der Einlagensicherung im Sinne des Kundenschutzes weiter, so die SBVg. Die Anpassungen im Bankengesetz würden helfen, die Stabilität des Schweizer Finanzsystems zusätzlich zu stärken. Die SBVg begrüsst dies, wie sie in einer Medienmitteilung vom Freitag schreibt.

Aus Sicht der Kundinnen und Kunden sei besonders der verbesserte Schutz von Kundenguthaben zu erwähnen. Dabei werde der Einlegerschutz im Wesentlichen in drei Bereichen verbessert:

  • Schnellere Auszahlung: Die Frist zur Auszahlung der gesicherten Kundenguthaben (CHF 100'000 pro Kunde und Bank) über das Einlagensicherungssystem wird mit dem angepassten Bankengesetz auf sieben Arbeitstage verkürzt. Bisher sah das Gesetz dafür keine feste Frist vor.
  • Erhöhte Sicherheit: Die Beiträge der Banken an das Einlagensicherungssystem werden von festen CHF 6 Mrd. auf dynamische 1,6% aller gesicherten Einlagen systemweit, also auf rund CHF 7,4 Mrd., erhöht. So wird nicht nur der Sicherungsumfang erweitert, sondern es wird automatisch der künftigen Entwicklung der gesicherten Einlagen Rechnung getragen.
  • Stärkung des Finanzierungssystems: Banken werden neu die Hälfte dieses Betrags von rund CHF 7,4 Mrd. durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken bei einer Verwahrungsstelle sicherstellen.

Wie die SBVg weiter erläutert, führt für die Banken die bevorstehende Umsetzung zu umfassenden Prozessanpassungen. Die Schweizer Banken seien bereit, die damit verbundenen Kosten im Interesse eines gestärkten Einlegerschutzes zu tragen.

Mit der Reform würden zudem einige Insolvenzbestimmungen für Banken auf Gesetzesstufe gehoben. Weiter bringe die Revision künftig die Gewährleistung einer vollständigen betreibungsrechtlichen Trennung von Wertschriften.

Reform der Verrechnungssteuer

Neben der Revision des Bankengesetzes hat das Parlament eine weitere für den Standort Schweiz relevante Vorlage verabschiedet: "Mit der Reform der Verrechnungssteuer stärken Bundesrat und Parlament gezielt den Schweizer Fremdkapitalmarkt", so die Baniervereinigung. Die SBVg begrüsse die Reform. Mit dieser werde eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, dass Finanzierungsaktivitäten von Schweizer Unternehmen künftig vermehrt in der Schweiz selbst stattfinden.

Aufgrund der bisherigen Verrechnungssteuer auf Obligationen finanzieren sich Schweizer Unternehmen zurzeit oft nicht über den Schweizer Kapitalmarkt. Das damit verbundene Potenzial an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen sei bislang deshalb nicht ausgeschöpft worden. Mit der beschlossenen Reform der Verrechnungssteuer werde sich dies ändern, und neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Inland würden entstehen. Die Reform refinanziere sich für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bereits mittelfristig selbst und habe daher ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis, betont die SBVg.

Alle Artikel anzeigen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Nutzung zu ermöglichen. Mit der Annahme der Cookies bestätigen Sie, dass Sie ein professioneller Anleger mit Sitz in der Schweiz sind.> Datenschutzerklärung