22.11.2024, 13:09 Uhr
Die Kerninflation in Japan lag im Oktober bei 2,3 Prozent, das ist etwas weniger als noch im September. Aber minimal mehr als erwartet worden war.
Der Bundesrat schnürt ein Hilfspaket im Umfang von 40 Milliarden Franken für die Not leidende Wirtschaft. Eine Ausgangssperre für die Bevölkerung hat die Regierung nicht verhängt, aber die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus weiter verschärft: Gruppen über fünf Personen sind verboten.
Neben den verschärften Kontaktregeln hat der Bundesrat ein weiteres Hilfspaket für die Wirtschaft beschlossen. 10 Mrd. Franken hatte die Regierung schon vor einer Woche gesprochen. Am Freitag legte der Bundesrat noch einmal 32 Milliarden Franken drauf. "Hilfe kommt", versicherte Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin der leidenden Wirtschaft.
Wichtigste Massnahme sind schnelle Liquiditätshilfen. Besonders KMU verfügen wegen Nachfrageeinbruch oder Schliessung in der nächsten Zeit über wenig liquide Mittel. Die Landesregierung will ihnen mit 20 Mrd. Franken beispringen und Härtefälle vermeiden, wie Parmelin sagte. Damit sollen Pleiten grundsätzlich solventer Betriebe verhindert werden.
Konkret erfolgt die Unterstützung mittels unkomplizierten Überbrückungskrediten. Das System ist laut Finanzminister Ueli Maurer einfach: Wer als Unternehmer Geld brauche, gehe zur Bank. Innerhalb einer halben Stunde komme man zu Geld. "Alle, die finanzielle Probleme haben, kommen ab nächstem Donnerstag an Geld", sagte Maurer. Betroffene Unternehmen sollen Kredite in einer Maximalhöhe von 10% ihres Umsatzes oder von höchstens 20 Mio. Franken erhalten. Der Bund bürgt für die Auszahlung von einer halben Mio. Franken pro Firma gegenüber den Banken, wie Maurer in Bern erklärte. Für Beträge zwischen einer halben Million und 20 Mio. Franken beteiligen sich die Geschäftsbanken mit 15% an der Bürgschaft. Die Banken haben sich gemäss Bundesrat mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.
Zudem will der Bundesrat bei den Beiträgen für die Sozialversicherungen einen vorübergehenden und zinslosen Zahlungsaufschub gewähren. Für Steuerzahlungen plant die Regierung einen Liquiditätspuffer und erstreckte Zahlungsfristen ohne Verzugszins.
Eine weitere wichtige Massnahme ist die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung. Neu profitieren auch Personen, welche befristet oder temporär angestellt sind oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten. Auch für Lehrlinge gibt es Kurzarbeitsentschädigung. Zudem wird die Karenzfrist aufgehoben und das Verfahren vereinfacht.
Selbstständigerwerbende werden während einer gewissen Zeit ebenfalls entschädigt, falls sie wegen Schulschliessungen Kinder betreuen müssen, bei ärztlich verordneter Quarantäne oder der Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes. Sie erhalten 80% des Lohns, höchstens 196 Franken pro Tag.
Für Soforthilfen und Entschädigungen im Kulturbereich stellt der Bundesrat 280 Mio. Franken zur Verfügung. Kulturinstitutionen werden mit Darlehen unterstützt, Kulturschaffende sollen Nothilfe zur Deckung des Lebensbedarfs bekommen.