Bundesrats bringt Vorschläge zu neuen Regeln für Aktiengesellschaften

Der Nationalrat hat in der letzten Woche der Sommersession über die Revision des Aktienrechts beraten und hat sich für einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative sowie für Geschlechterquoten ausgesprochen.

20.06.2018, 10:36 Uhr

Mit den Gesetzesänderungen soll das Aktienrecht modernisiert werden. So sollen die Gründungs- und Kapitalbestimmungen flexibler ausgestaltet werden. Zudem soll das Aktienrecht auf das neue Rechnungslegungsrecht abgestimmt werden.
Daneben umfasst die Reform einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, die Umsetzung der Abzockerinitiative sowie Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Unternehmen.

Die Bestimmungen sollen dazu führen, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltschutz auch im Ausland respektieren. Die Initiative und der Gegenvorschlag verlangen, dass Unternehmen Sorgfaltsprüfungen zu den Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt durchführen müssen. Das schliesst kontrollierte Unternehmen und Lieferanten ein.

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