Bundesrat senkt Mindestzinsatz für Pensionskassen

23.10.2008, 08:47 Uhr

Der Bundesrat senkt per 1. Januar 2009 den BVG-Mindestzinssatz von aktuell 2.75% auf 2%. Damit soll der negativen Entwicklung auf den Aktienmärkten Rechnung getragen werden.

Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobligationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.48%. Während bei den Anleihen und Liegenschaften von positiven Erträgen auszugehen ist, mussten bei den Aktien erhebliche Kursverluste hingenommen werden. Insgesamt entwickelten sich die Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen negativ.

Der Bundesrat erachtet es deshalb als gerechtfertigt, vom langfristigen gleitenden Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen einen Abzug von 0.5 Prozentpunkten vorzunehmen. Dies ergibt einen Mindestzinssatz von 2%. Ein tieferer Zinssatz wiederum ist deshalb nicht angebracht, weil in der Vergangenheit auch bei einer guten Entwicklung der Finanzmärkte der Satz vorsichtig festgelegt wurde.

Gemäss Gesetz überprüft der Bundesrat den Mindestzinssatz mindestens alle zwei Jahre. Je nach weiterer Entwicklung der Finanzmärkte kann er die nächste Überprüfung auch bereits in einem Jahr vornehmen.

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