08.01.2025, 11:06 Uhr
Der Ausblick auf den Schweizer Detailhandel im laufenden Jahr ist «verhalten optimistisch», wie es im jüngsten «Retail Outlook 2025» der UBS heisst. Die Reallöhne dürften das zweite Jahr in Folge steigen, doch...
Der Bundesrat senkt per 1. Januar 2009 den BVG-Mindestzinssatz von aktuell 2.75% auf 2%. Damit soll der negativen Entwicklung auf den Aktienmärkten Rechnung getragen werden.
Der Bundesrat erachtet es deshalb als gerechtfertigt, vom langfristigen gleitenden Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen einen Abzug von 0.5 Prozentpunkten vorzunehmen. Dies ergibt einen Mindestzinssatz von 2%. Ein tieferer Zinssatz wiederum ist deshalb nicht angebracht, weil in der Vergangenheit auch bei einer guten Entwicklung der Finanzmärkte der Satz vorsichtig festgelegt wurde.
Gemäss Gesetz überprüft der Bundesrat den Mindestzinssatz mindestens alle zwei Jahre. Je nach weiterer Entwicklung der Finanzmärkte kann er die nächste Überprüfung auch bereits in einem Jahr vornehmen.