22.11.2024, 13:09 Uhr
Die Kerninflation in Japan lag im Oktober bei 2,3 Prozent, das ist etwas weniger als noch im September. Aber minimal mehr als erwartet worden war.
Um das Kräfteungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Kunden zu verkleinern, sollen klare Verhaltensregeln und bessere Produktdokumentationen geschaffen werden. Dies schlägt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA in einem Positionspapier vor.
Das Kernstück des Massnahmenpakets sind vereinheitlichte Verhaltensregeln für Banken, Versicherungen oder Vermögensverwalter, die beim Kontakt mit Kunden eingehalten werden müssen. Im Vordergrund steht dabei die Pflicht, alle Kunden über den Inhalt einer Dienstleistung und die Eigenschaften von Finanzprodukten aufzuklären und sie vor den Risiken zu warnen. Kunden sollen künftig Klarheit über alle mit einer Dienstleistung oder dem Kauf eines Produktes verbundenen Kosten haben. Auslöser für diese Massnahmen sind schlechte Erfahrungen vieler Kunden, die sich nicht genügend aufgeklärt fühlten oder sich über irreführende Produktbeschriebe beschwert haben.
Bei der Swiss Funds Association SFA stösst das Positionspapier auf Zustimmung. Insbesondere begrüsst sie die Schaffung gleich langer Spiesse für alle Finanzprodukte sowie die gesetzliche Regulierung und Unterstellung sämtlicher Vermögensverwalter unter die FINMA-Aufsicht, teilt die SFA in einem Schreiben mit. "Wir freuen uns, dass die bereits seit Jahren für Fonds geltenden Standards nun quasi als Vorbild auch für andere Finanzprodukte gelten sollen", erklärt Martin Thommen, Präsident der SFA.
Bessere Dokumentationen für die Kunden
Die Finanzdienstleister sollen den Kunden eine vollständige und verständliche Produktdokumentation zur Verfügung stellen. Insbesondere sollen Anbieter von standardisierten Finanzprodukten wie Aktien, Obligationen oder strukturierten Produkten zur Erstellung eines Prospekts verpflichtet werden. Dieses Dokument muss alle wesentlichen Angaben über das Produkt und den Produktanbieter enthalten und für Transparenz über die mit dem Produkterwerb verbundenen Risiken sorgen. Damit Privatkunden zusammengesetzte Finanzprodukte wie strukturierte Produkte oder fondsgebundene Lebensversicherungen besser verstehen und über die direkten und indirekten Kosten dieser Produkte informiert sind, sollen zusätzlich kurze, etwa zwei- bis dreiseitige Produktbeschreibungen nach dem Vorbild der vereinfachten Prospekte für Effektenfonds bereitgestellt werden.
Damit die vorgeschlagenen Verhaltens- und Informationspflichten in der Praxis umgesetzt werden, erachtet die FINMA eine gezielte Ausdehnung ihrer Aufsichtskompetenzen als notwendig. So sollen Vermögensverwalter ihre weit reichenden Entscheidkompetenzen über die Anlage von Kundenvermögen in Zukunft nur mit einer Bewilligung der FINMA ausüben dürfen. Weiter sollen alle Kundenberater ihre Kenntnisse der geltenden Verhaltensregeln und ihr Fachwissen mit einer obligatorischen Prüfung und periodischen Weiterbildungen nachweisen.
Umsetzung auf Basis eines neuen Finanzdienstleistungsgesetzes
Eine kohärente Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen bedarf eines sektorenübergreifenden Finanzdienstleistungsgesetzes. In den bestehenden Finanzmarktgesetzen wären nur noch jene Verhaltensvorschriften zu belassen, die sektorenspezifische Besonderheiten regeln.
Neben diesen aufsichtsrechtlichen Neuerungen erachtet die FINMA auch Massnahmen auf Stufe Zivilrecht als angebracht. Diese sollen eine verbesserte Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen der Privatkunden gegenüber Finanzdienstleistern ermöglichen.