Überschaubare neue ETF-Richtlinien

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat die Bedenken der ETF-Anbieter, welche in den vergangenen Monaten aufgekommen waren, in ihren kürzlich veröffentlichen Richtlinien weitestgehend berücksichtigt. Zudem sind alle Regeln als Vorschläge formuliert, so dass Abweichungen möglich bleiben.

01.08.2012, 16:15 Uhr
ETF

Redaktion: mak

Die Veränderungen der Richtlinien konzentrieren sich vor allem auf die Wertpapierleihe. Dabei händigen die ETFs Wertpapiere aus ihren Portfolios gegen Gebühr vorübergehend an andere Marktteilnehmer aus. Künftig soll der Ertrag aus diesen Geschäften in vollem Umfang – nach Abzug der Transaktionskosten – dem ETF gutgeschrieben werden. Bis anhin können Gewinne aus Leihgeschäften auch in die Kassen der Emittenten fliessen. Diese Geschäfte erzielen Zusatzerträge für Investoren und Emittenten, sie beinhalten aber auch Risiken.

Eine Obergrenze für die Leihe setzte die ESMA nicht fest. Zumindest in der Theorie können künftig immer noch 100% der Wertschriften im Fondsvermögen ausgeliehen werden.

Es braucht "ETF" im Namen
Weiter schlägt unter anderem vor, dass alle börsennotierten Indexfonds das Kürzel ETF im Namen tragen. Das ist in der Branche bislang schon weit verbreitet, nur wenige Anbieter verzichten darauf. Ob ein Fonds seinen Basisindex über Swap-Derivate abbildet oder indem er die entsprechenden Wertpapiere im Portfolio hält, muss nach dem Willen der ESMA zufolge auch weiterhin nicht am Namen des Fonds erkennbar sein. Denn der Behörde zufolge wäre dies schwer umsetzbar gewesen.

Zudem hat sich die Idee nicht durchgesetzt, dass ETF-Anbieter im Vorfeld veröffentlichen sollen, mit wem sie Wertpapierleihe- und Swap-Geschäfte eingehen. Der ESMA zufolge genügt es, wenn die Anbieter dies im Nachhinein in den Jahresberichten darlegen.

In Bezug auf Indizes, auf welche sich ETFs beziehen dürfen, ist die Finanzaufsicht vergleichsweise hart geblieben. Sie fordert, dass ETFs nur Indizes abbilden, welche ihre Methodologien so detailliert veröffentlichen, dass Investoren die Indizes nachbauen können. Zudem sollen die aktuellen Bestandteile der Kursbarometer jederzeit allgemein verfügbar sein.

Anbieter haben zwölf Monate Zeit
Die nationalen Aufsichtsbehörden Europas haben nun zwei Monate Zeit, die Richtlinien zu übernehmen. Die ETF-Anbieter erhalten zwölf Monate, die neuen Standards zu implementieren.

Auch für die Schweiz könnten die Richtlinien relevant sein, denn die Finma orientiert sich an Europa. Die Regelungen der Esma könnten in das geplante Finanzdienstleistungsgesetz der Finma einfliessen.

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