26.11.2024, 14:35 Uhr
Die Grossbank UBS will ihr derzeitiges Wertpapier-Joint-Venture in China vollständig übernehmen. Der Prozess, die Beteiligung an «UBS Securities» auf 100 Prozent zu erhöhen, sei im Gange, hiess es auf Anfrage der...
Die Basler Kantonalbank wird in den Jahren 2021 bis 2024 jährlich 10,2 Mio. Franken für die Abgeltung der Staatsgarantie bezahlen. Gegenüber der Periode 2017 bis 2020 steigt der jährliche Betrag aufgrund der höheren Bilanzsumme der BKB somit um 1,4 Mio. Franken.
Gemäss dem Gesetz über die Basler Kantonalbank (BKB) gewährt der Kanton Basel-Stadt der BKB eine Staatsgarantie und haftet somit subsidiär für die Verbindlichkeiten der Bank. Die BKB hat dem Kanton die Staatsgarantie abzugelten. Für die Festlegung der Höhe der Abgeltung wird das sogenannte Kostenvorteilsmodell herangezogen. Die Abgeltung entspricht somit dem Vorteil der BKB, sich aufgrund der Staatsgarantie günstiger am Kapitalmarkt finanzieren zu können.
Der Regierungsrat hat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank für die Jahre 2021 bis 2024 auf jährlich 10,2 Millionen Franken festgelegt, wie das Basler Kantonsinstitut am Mittwoch mitgeteilt hat. Gegenüber der Periode 2017 bis 2020 steigt die jährliche Abgeltung aufgrund der höheren Bilanzsumme der BKB um 1,4 Mio. Franken. Im Vergleich mit den anderen Kantonen befindet man sich hiermit im oberen Mittelfeld.
Im Zusammenhang mit der vollständigen Übernahme der Tochter Bank Cler durch die BKB warf die GPK grundsätzliche Rechts- und Haftungs-Fragen auf. Die Finanzkontrolle wurde in der Folge mit einer Analyse der zentralen Aspekte beauftragt. Allgemein kommt die Finanzkontrolle zum Schluss, dass das geltende Recht die vollständige Übernahme der Bank Cler durch die BKB erlaubt. Mit der verstärkten Einbindung der Bank Cler in den Konzern BKB steigt zwar das Haftungsrisiko der BKB, notfalls für die Bank Cler gerade zu stehen, dies wird aber durch die erweiterten Einsichts- und Einflussmöglichkeiten kompensiert. Die Finanzkontrolle empfiehlt aber die Konzernbildung und -führung explizit im BKB-Gesetz zu regeln. Der Regierungsrat wird dem nachkommen und dem Grossen Rat ein revidiertes BKB-Gesetz vorlegen.