28.11.2024, 10:24 Uhr
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Beim Schweizerischen Bankenombudsman sind zahlreiche Beschwerden von Kunden eingegangen, welche Opfer von Betrügern geworden sind. Der Bankenombudsman meldet insgesamt 2'142 abgeschlossene Fälle im 2020, 6% mehr als im Vorjahr.
An seiner Jahresmedienkonferenz am Donnerstag erklärte der Schweizerische Bankenombudsman, dass er 2020 mit einer überdurchschnittlich grossen Anzahl von Fällen konfrontiert war, bei denen Kunden Schadenersatzansprüche an Banken stellten, nachdem sie Opfer von Betrügern geworden waren. Diese konnten sich durch verschiedene Täuschungsmanöver Zugriff auf Vermögenswerte der Kunden verschaffen. In vielen Fällen lösten laut dem Bankenombudsman die Kunden die Zahlungen selber aus. Eine Haftung der Bank bestehe in solchen Fällen in der Regel nicht. Bankenombudsman Marco Franchetti rät daher den Kunden, bei solchen Geschäften die nötige Vorsicht walten zu lassen.
Die durch die Pandemie verursachten Turbulenzen an den Finanzmärkten spiegelten sich teilweise in den Beschwerden wider. Kunden, die in der Hoffnung auf grosse Gewinne auf Kredit investiert hatten, waren von Zwangsliquidationen betroffen und beschwerten sich über das Verhalten der Finanzinstitute.
Im Berichtsjahr hat die Bankenombudsstelle insgesamt 2'142 Fälle erledigt. 1'353 waren mündliche, 789 schriftliche Fälle. Die gesamten Fälle haben damit gegenüber dem Vorjahr um rund 6% zugenommen. Die wichtigste Problemursache bildeten wie bereits im Vorjahr Abwicklungsfragen. Um 80% zugenommen haben Beschwerden im Zusammenhang mit einem Betrug, was dieses Thema zur drittwichtigsten Problemursache im Jahr 2020 machte. 80% der Fälle konnten innerhalb der angestrebten Frist von drei Monaten abgeschlossen werden. 87% der Lösungsvorschläge des Bankenombudsman wurden von den Finanzunternehmen akzeptiert.
Im Jahr 2020 sind 453 neue Anfragen für die Suche von kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten eingegangen. Den Berechtigten an 28 Kundenbeziehungen konnten Werte von 3,6 Mio. CHF und der Inhalt von einem Schrankfach zugänglich gemacht werden.
Die im Juni 2020 erfolgte Anerkennung als Ombudsstelle im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) durch das Eidgenössische Finanzdepartement habe seine Tätigkeit nicht wesentlich beeinflusst, so der Bankenombudsman. Seine Institution nehme seit beinahe 30 Jahren ihre angestammte Tätigkeit als Auskunfts- und Vermittlungsstelle für Kunden von Finanzunternehmen im Rahmen der Selbstregulierung des Bankensektors wahr.
Neu wurde zudem die Zuständigkeit des Bankenombudsman auf alle jene Finanzdienstleister ausgedehnt, die mit der Schweizerischen Bankiervereinigung verbunden sind. Dies gilt insbesondere für ausländische Institute, welche Finanzdienstleistungen für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz erbringen und einer Anschlusspflicht gemäss FIDLEG unterliegen. Diese Institute können sich nun dem Bankenombudsman anschliessen. Im Jahr 2020 hat der Bankenombudsman für 307 Finanzinstitute Anschlussbestätigungen ausgestellt.