23.12.2024, 14:23 Uhr
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Die Berufstätigen in der Bankbranche werden verstärkt vom technologischen, wirtschaftlichen und demografischen Wandel herausgefordert. Sie werden dabei künftig aktiver von den Sozialpartnern unterstützt, auch die älteren Mitarbeitenden.
Der Schweizerische Bankpersonalverband, der Kaufmännische Verband und der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz definierten an ihren diesjährigen Gesamtarbeitsvertrags-Verhandlungen die Arbeitsmarktfähigkeit der Bankangestellten als zentrales Branchenthema. So wollen die Banken ihren Mitarbeitenden regelmässige Entwicklungsgespräche anbieten und bei Bedarf Massnahmen zur Kompetenzentwicklung und Weiterbildung festlegen.
Ausserdem lancieren die Sozialpartner der Bankbranche im Herbst 2019 eine gemeinsame Kampagne. Ziel ist es, die Akteure der Bankenbranche für das Thema Arbeitsmarktfähigkeit zu sensibilisieren. Die Kampagne umfasst eine frei zugängliche, vollständig anonyme Selbstbeurteilung auf der Basis von definierten Basis- und Grundkompetenzen.
Als weiteres Ergebnis der Verhandlungen wird ein ständiger sozialpartnerschaftlicher Ausschuss zu den Themen Arbeitsmarktfähigkeit und ältere Mitarbeitende eingeführt. Der Ausschuss schätzt regelmässig die Situation in der Bankbranche ein und schlägt bei Bedarf erforderliche Massnahmen vor.
In der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen (VAB) wird ferner dem Wissens- und Erfahrungsschatz von älteren Mitarbeitenden erhöhte Wertschätzung entgegengebracht. Die der VAB unterstellten Banken bieten älteren und langjährigen Mitarbeitenden die Möglichkeit, gemeinsam geeignete Einsatzmöglichkeiten im Rahmen von Entwicklungsgesprächen zu besprechen und alternative Einsatzmöglichkeiten bei Kündigungen zu evaluieren. Zudem werden die Mitarbeitenden in diesen Fällen rechtzeitig vorinformiert und vorgängig angehört.
Die neu ausgehandelten Themenfelder bekräftigen den Willen der Sozialpartner, gemeinsam die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden zu stärken. Es handelt sich dabei um eine ge-meinsame Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die unterschiedlichen institutsbezogenen Voraussetzungen in der Bankbranche berücksichtigt.
Neben den Unternehmen und den Sozialpartnern sind aber auch Politik und Behörden in ihren Zuständigkeitsbereichen gefordert, wirksame Massnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang begrüssen die Sozialpartner der Bankbranche das vom Bundesrat Mitte Mai prä-sentierte Massnahmenpaket zur gezielten Förderung des inländischen Fachkräftepotentials, namentlich im Bereich der Arbeitsmarktfähigkeit und ältere Mitarbeitende.