Alcon von der SIX mit 100'000 Franken gebüsst

Alcon, dessen Aktien im Schweizer Blue-Chip-Index SMI vertreten sind, hat laut SIX gegen die Vorschriften der Ad hoc-Publizität verstossen. (Shutterstock.com/Casimiro PT)
Alcon, dessen Aktien im Schweizer Blue-Chip-Index SMI vertreten sind, hat laut SIX gegen die Vorschriften der Ad hoc-Publizität verstossen. (Shutterstock.com/Casimiro PT)

Die Sanktionskommission der SIX Group hat gegen den Augenheilmittelhersteller Alcon eine Busse von 100’000 Franken wegen fahrlässiger Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität ausgesprochen. Der Vorfall geht auf den August 2022 zurück.

12.10.2023, 10:33 Uhr

Redaktion: hf

Auslöser der Untersuchung der SIX Group, die jetzt zu einer Busse geführt hat, war die Ad hoc-Mitteilung von Alcon vom 23. August 2022: «Alcon to Acquire Aerie Pharmaceuticals, Inc., Enhancing its Ophthalmic Pharmaceutical Portfolio».

Die Börse ist dem Antrag ihrer Sanktionskommission (SER) betreffend Verstösse gegen das Kotierungsreglement und der Richtlinie Ad hoc-Publizität im Wesentlichen gefolgt. Sie hat festgestellt, dass aufgrund eines menschlichen Fehlers eines externen Service Providers, für dessen Handlungen Alcon die Verantwortung trägt, die Verbreitung der Ad hoc-Mitteilung vom 23. August 2022 nicht vollumfänglich den regulatorischen Vorgaben entsprach. Die verspätete Bedienung des E-Mail-Verteilers (Push-System) hat gegen verschiedene Vorschriften verstossen.

Das Verschulden wurde als fahrlässig und die Verletzung als «serious but not as severe» beurteilt. Bei der Festsetzung der Bussenhöhe berücksichtigte die SER auch die Sanktionsempfindlichkeit der kotierten Gesellschaft.

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