23.12.2024, 08:37 Uhr
Der Spezialkunststoff-Hersteller Gurit will sich künftig ganz auf profitablere Regionen und Geschäftsbereiche konzentrieren. Im Zuge der angekündigten Restrukturierung sollen Werke in Dänemark, Indien und der...
Mit Inkrafttreten der revidierten Kollektivanlagegesetzgebung per 1. März 2013 wird neu auch der Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger in der Schweiz reguliert. Bis spätestens Ende Februar 2015 müssen ausländische kollektive Kapitalanlagen, welche an qualifizierte Anleger in der Schweiz vertrieben werden, einen Vertreter und eine Zahlstelle bezeichnen.
Von Matthias Lüdi und Jürg Alder*
Der Vertreter vertritt die ausländische kollektive Kapitalanlage gegenüber den qualifizierten Anlegern und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, schliesst mit dem Finanzintermediär einen Vertriebsvertrag ab und stellt sicher, dass die qualifizierten Anlegern die massgebenden Dokumente der ausländischen kollektiven Kapitalanlagen bei ihm beziehen können.
Aufgrund der per Ende dieses Monats ablaufenden Übergangsfrist haben in den letzten Monaten Anfragen im Zusammenhang mit der Übernahme der Vertreterfunktion für ausländische kollektive Kapitalanlagen, die an qualifizierte Anleger in der Schweiz vertrieben werden, stark zugenommen. Aus Vertretersicht stellen sich bei der Prüfung der Annahme eines solchen Mandates bzw. bei der Beratung und Betreuung von Kunden interessante Fragen. Knacknüsse im Zusammenhang mit dem Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger in der Schweiz ergeben sich aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen insbesondere in folgenden Bereichen:
Bei spezifischen Fragen im Zusammenhang mit den oben aufgeführten Themen oder bei allgemeinen Fragen rund um das Vertretergeschäft stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. FIFS gewährt seinen Kunden in der Schweiz vollste Unterstützung bei der Sicherstellung eines zügigen Marktzuganges unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, regulatorischer und selbstregulatorischer Bestimmungen.
FIRST INDEPENDENT FUND SERVICES AG ("FIFS") vertritt zahlreiche und namhafte ausländische kollektive Kapitalanlagen, welche ihre Fondsprodukte in der Schweiz an nicht qualifizierte und qualifizierte Anleger vertreiben. Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung sämtlicher Mitarbeiter ist die FIFS optimal positioniert, das vorwiegend von juristischen und regulatorischen Fragestellungen geprägte Vertretergeschäft effizient und kundenorientiert auszuüben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme (www.fifs.ch).
*Die Autoren sind Recht & Compliance Verantwortliche bei der FIRST INDEPENDENT FUND SERVICES AG.